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16. Juli 2010 / 13:25 Uhr

Exklusivvertrieb des iPhone: Klage wegen Monopolbildung

Um das begehrte iPhone von Apple zu erhalten, muss der Interessent sich oft an einen bestimmten Mobilfunkanbieter wenden – in den USA ist dies das Unternehmen AT&T. Nach dem Abschluss eines Vertrages, der sich über 2 Jahre erstreckt, darf man sich iPhone-User nennen – doch auch nach dessen Ablauf haben die Kommunikationsriesen den Kunden fest im Griff: Das iPhone ist mit einem sogenannten SIM-Lock versehen, der verhindert, dass Angebote anderer Betreiber auf dem Gerät benutzt werden können.

Der Exklusivvertrag, der den ausschließlichen Vertrieb des iPhone über AT&T regelt, ist über einen Zeitraum von 5 Jahren gültig und läuft 2012 ab – ob eine Verlängerung geplant ist, ist nicht bekannt. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Nutzer also an die Unternehmen gebunden, auch wenn der abgeschlossene ZweijahresVertrag zu einem früheren Zeitpunkt endet. Nun wurde eine bereits 2007 eingereichte Sammelklage für gültig erklärt: 20 Millionen iPhone-Nutzer könenn sich nun daran beteiligen, Apple und AT&T wegen der Gründung eines illegalen Monopols (und daher auch der Schädigung des Wettbewerbs und der Preiserhöhung für den Kunden) zu klagen. Gefordert wird der Verkauf von SIM-Lock-freien iPhones und die Beendigung der Kontrolle Apples darüber, was auf dem Gerät installiert werden kann.

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Auch in Österreich ist der Vertrieb des iPhones durch einen Exklusivvertrag geregelt: Hierzulande wird ab dem 28. Juli auch das neue iPhone 4 – wie seine Vorgängerversionen – zunächst nur von den langjährigen Apple-Partnern T-Mobile und Orange verkauft. Auch in Deutschland hat Apple einen Exklusivvertrag abgeschlossen: Dort ist der Vertrieb bis 2012 nur über die Telekom möglich. Hierzulande gibt es keine Regelung, die diese Monopolbildung verhindern kann – im Gegensatz zu Ländern wie Belgien, Italien oder Tschechien, in denen das Handy auch ohne Vertrag – und damit auch ohne SIM-Lock – verkauft werden muss.

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