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15. Mai 2014 / 13:40 Uhr

ORF verschweigt Moschitz-Niederlage vor Gericht

Scharfe Kritik übt FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl daran, dass der ORF die gerichtliche Niederlage des Redakteurs Ed Moschitz vom 14. Mai verschwiegen hat. “Weder in Fernsehen, Radio noch Internet hat der ORF über dieses aufsehenerregende Urteil gegen Moschitz berichtet. Wäre es umgekehrt gewesen, hätte der Österreichische Rundfunk wahrscheinlich umgehend zu diversen Runden Tischen geladen und die Meldung den ganzen Tag über in allen Kanälen als Hauptschlagzeile gebracht”, ist sich Kickl sicher. Aber Unangenehmes in eigener Sache verschweige der ORF, womit er eindeutig das Objektivitätsgebot verletze. Zu hinterfragen sei außerdem, welche Konsequenzen dieses Urteil erstens für Moschitz selber und zweitens für die redaktionelle Tätigkeit im ORF in vergleichbaren Reportagen haben werde. Der ORF könne jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen und so tun, als sei nichts gewesen. Die FPÖ werde jedenfalls den Publikumsrat und den Stiftungsrat mit dieser Causa befassen und eine Beschwerde bei der KommAustria einbringen, kündigte Kickl an.

Richter: “Offenkundig etwas nachgeholfen”

Wie berichtet, blitzte der ORF-Mann und Gestalter der Skinhead-Reportage für die Sendung “Am Schauplatz”, Ed Moschitz, mit seiner Klage gegen die FPÖ ab. Moschitz warf den Freiheitlichen üble Nachrede sowie die Verletzung der Unschuldsvermutung vor. In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil wies Richter Stefan Apostol diese beiden Anträge von Moschitz als unbegründet ab. Er stellte sogar fest: “Es war offenkundig, dass doch etwas nachgeholfen werden musste, auf eine Weise, die das Ganze zuspitzt”, so Apostol. Sollte zusätzlich ein “Nazisager” bei der betreffenden Veranstaltung fallen, wäre dies für Moschitz wohl “der Jackpot” gewesen, wie der Richter unterstrich. Er geht aufgrund der Beweislage davon aus, dass der Sager gefallen sei und nachträglich vom Band entfernt wurde. “Die Möglichkeit der Manipulation hat bestanden.” Eine andere Sicht der Dinge wäre “völlig lebensfremd”.

Tendenziöse Berichterstattung

Der ORF verschweigt nun diese peinliche Niederlage. Und die meisten Systemmedien folgen diesem Beispiel. Besonders ernüchternd für jene, die in der Zeitungswelt einen Komplott gegen die Blauen vermuten, ist der Standard-Artikel. In einer tendenziösen Berichterstattung werden Zeugen in Zweifel gestellt und versucht, den Richter mittels ausgesuchten Dialogen zumindest schlecht aussehen zu lassen. Gar nicht befremdend findet es der Standard, dass eine 21-jährige Bekannte der Skinheads bei der Polizei zunächst aussagt, Moschitz habe das Duo zum Nazi-Sager angestiftet, und er sei auch gefallen,  aber diese Aussage später zurückgezogen hat. Wäre es umgekehrt, also würde die FPÖ ein Urteil eines unabhängigen Gerichts kritisieren, hieße es gleich wieder, dass die Freiheitlichen den Rechtsstaat infrage stellen.

ORF-Chefredakteur misst mit zweierlei Maß

Im heuchlerischen Haufen des Staatsfunkes hat zumindest eine Person erkannt, dass die unabhängige Berichterstattung im ORF hinkt: Der für Online zuständige stellvertretende Technik-Direktor Thomas Prantner hat sich nach Standard-Informationen beim Chefredakteur von ORF ON (orf.at), Gerald Heidegger, und dem Geschäftsführer der ORF-Onlinetochter, Karl Pachner, beschwert, dass nicht über den Gerichtsentscheid gegen Moschitz berichtet wurde. Und zwar im Gegensatz zu früheren Entscheidungen in der Causa, in denen Moschitz recht bekam. Heidegger dazu zum Standard: Dieses Medienverfahren sei eine private Angelegenheit von Moschitz, das zur Hauptcausa um den “Schauplatz”, über die man berichtet habe, nichts Wesentliches beitrage. Da lachen ja die Hühner! Als Unzensuriert.at fälschlich behauptete, gegen Moschitz sei wegen der Skinhead-Affäre noch ein Verfahren anhängig, und dafür einen Vergleich mit dem ORF-Mann geschlossen wurde, hat die breite Medienorgel des ORF auf allen Tasten gespielt und darüber groß berichtet.

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