Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

21. Mai 2014 / 16:49 Uhr

Die k.k. Monarchie hatte strenges Gesetz gegen Bettlerunwesen

Aktuell ist Österreich mit einer ungeheueren Bettler-Plage als Teil eines kriminellen Netzwerkes konfrontiert. Ausländische Bettlerbanden, zum Großteil aus der Volksgruppe der Balkan-Roma stammend, überziehen das gesamte Land. Vor allem betroffen sind die größeren Städte mit ihren “Außendienstmitarbeitern”, die in Geschäftstraßen herumlungern oder sogar von Haus zu Haus ziehen und die Bevölkerung mit ihrer Bettelei belästigen. Die landesgesetzlichen Bettlergesetze und Bettlerverordnungen sind hier weitgehend “zahnlos”, und so sind die Sicherheitsbehörden sehr oft gegen die Bettelei machtlos.

In der “guten alten Zeit” hatte man hier von Seiten des Staates einen durchaus konsequenteren Zugang zu den Dingen. Unter der Regentschaft von Kaiser Franz-Josef wurde im Jahre 1873 ein eigenes “Landstreichergesetz” erlassen. Im Orginaltext hieß diese Regelung: “Gesetz womit polizeistrafrechtliche Bestimmungen wider Arbeitsscheue und Landstreicher erlassen werden” und war äußerst erfolgreich.

Arbeits- und mittelloses Umherziehen stand unter strenger Strafe

Das “Landstreichergesetz 1873” richtete sich vor allem gegen das sogenannte “arbeits- und mittellose” Umherziehen, in dem man eine der zentralen Quellen der allgemeinen Kriminalität erblickte. Personen, die ohne festen Wohnsitz oder im Zuge des Verlassens des Wohnsitzes “geschäfts- und arbeitslos” umherzogen und nicht darzutun im Stande waren, dass sie ausreichende Mittel für die Bestreitung des Unterhaltes hatten oder zu erwerben in der Lage waren, wurden mit entsprechenden Polizeistrafen im Ausmaß von acht Tagen bis zu einem Monat bedroht.

Bei wiederholter Verurteilung konnte sogar ein strenger Arrest von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt werden. Damit nicht genug, konnten die Bettler und Landstreicher auch des Landes verwiesen werden bzw. in eine Zwangsarbeitsanstalt gesteckt werden. Diese Anhaltung in einer Zwangsarbeitsanstalt konnte für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren ausgesprochen werden.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

19.

Apr

11:34 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link