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21. Mai 2014 / 12:06 Uhr

NEOS-Fraktion produziert sich als Homo-Lobby

Als gesellschaftspolitisch wieder einmal “stramm links” produzieren sich die österreichischen NEOS. Sie stoßen sich einmal mehr an der Unterscheidung zwischen Ehe und “eingetragener Partnerschaft”. Von der vereinigten Linken bereits über Jahre betrieben und lobbyiert, genügt ihnen die eingetragene Partnerschaft schon lange nicht mehr, da sie darin eine angebliche “Diskriminierung” gegenüber der “normalen Ehe” zwischen Mann und Frau sehen. Als Vehikel dient nun das Arbeitsmarktservice und ein Formular auf der Homepage des AMS, wo die Unterscheidungen “ledig”, “Lebensgemeinschaft”, “eingetragene Partnerschaft”, “verheiratet”, “verheiratet, getrennt lebend”, “geschieden” und “verwitwet” anzukreuzen sind.

Diese Unterscheidungen sollen laut einer parlamentarischen Anfrage der NEOS nun offensichtlich, ebenfalls aus gesellschaftspolitischen Gründen, “platt gewalzt” werden. Denn eine solche Differenzierung, wie sie das AMS vornimmt, verstoße in den Augen der NEOS gegen die Gleichberechtigung und führe zur Diskriminierung der Homosexuellen. Federführend bei diesem Vorstoß ist die aus der Wiener ÖVP kommende Beate Meinl-Reisinger, die hier offenbar “links” Boden gut machen möchte.

NEOS wollen gesellschaftspolitisch offensichtlich alle links überholen

Unter dem Motto “Liberalismus, den sie meinen” wollen die NEOS nun offenbar alle anderen Linksparteien auch noch in dieser Frage links überholen. Die Rolle als Homo-Lobbyisten kommt ihnen dabei offensichtlich sehr gelegen. Dabei scheinen die NEOS den aktuellen Hype rund um Conchita Wurst offensichtlich total verschlafen zu haben, denn jetzt ist es ja in manchen Kreisen offensichtlich sogar ein gesellschaftliches Privileg, “andersrum” zu sein. Für die NEOS ist es als Homo-Lobbyistenpartei aber immer noch eine Verletzung der Privatsphäre, wenn etwa das AMS dies weiß, so jedenfalls die Begründung der Anfrage:

Da die eingetragene Partnerschaft nur gleichgeschlechtlichen Paaren offen steht, müssen die Betroffenen daher dem AMS  bei der Antragstellung zwangsläufig ihre sexuelle Orientierung offenlegen. Dies ist unserer Ansicht nach eine unnotwendige  und ungerechtfertigte Verletzung der Privatsphäre.

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