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PVA

10. Juni 2014 / 09:00 Uhr

Österreich als Schlaraffenland für rumänische und bulgarische Pensionisten

Die Nachricht macht seit Jahren im Internet die Runde: Alleinstehende EU-Ausländer, die in ihrer Heimat nur 100 Euro Pension bekommen, können in Österreich – sofern sie über einen Meldezettel verfügen – eine Ausgleichszulage bis zu einer Höhe von 857,73 brutto verlangen. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) bestätigt diese Angabe gegenüber unzensuriert.at, räumt aber ein, dass ein Meldezettel allein nicht genüge. So müsse ein Pensionist aus einem anderen EU-Staat, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich nehmen möchte, zuerst der Aufenthaltsbehörde nachweisen, dass er seinen Lebensunterhalt in Österreich bestreiten kann.

Groß war die Aufregung in Deutschland, als ein aus Marokko zugewanderter, arbeitsloser Bäcker ganz offen von sich gab, dass er deshalb nach Deutschland gekommen sei, weil er dort mehr finanzielle Unterstützung bekäme. Während er in Spanien mit 800 Euro auskommen hätte müssen, gebe ihm Deutschland 1033 Euro Hartz-IV-Geld und 558 Euro Kindergeld. Das war aber nur ein Beispiel dafür, wie Österreich, Deutschland und andere Länder des mittleren nördlichen Europa zunehmend zum Sozialamt in der EU verkommen. Das ist beim Arbeitslosengeld so und offenbar auch bei den Pensionszahlungen. Wer daheim in seinem Land, beispielsweise in den Armenländern Rumänien oder Bulgarien, nur hundert Euro Rente bekommt, wird nach Möglichkeiten suchen, die Ausgleichszahlung bis zu einer Höhe von 857,73 (in Österreich) zu kassieren.

Die zuständige Abteilungsleiterin in der PVA, Beatrix Böhm, antwortete auf Anfrage von unzensuriert.at folgendermaßen:

Eine unter den sachlichen Geltungsbereich der EWR-Verordnung fallende Pension bzw. Rente aus einem anderen Mitgliedsstaat ist diesbezüglich einer österreichischen Pension als “Grundleistung” gleichgestellt, sodass bei rechtmäßigem, gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich auch eine Ausgleichszulage zu einer Pensionsleistung aus anderen EU-, EWR-Staaten oder der Schweiz gewährt werden kann.

Böhm weist aber auf eine wichtige Nebensache hin: Personen müssten sich rechtmäßig in Österreich niedergelassen haben, ein Meldezettel allein genüge nicht, um in Österreich eine Ausgleichszulage zu erhalten. Der Pensionsversicherungsanstalt müsse daher bei einem Antrag auf Ausgleichszulage zu einer ausländischen Pensionsleistung eine gültige Dokumentation des Niederlassungsrechtes bzw. ein Aufenthaltstitel vorgelegt werden. Zur Prüfung des gewöhnlichen Aufenthaltes im Inland würden umfangreiche Erhebungen der Pensionsversicherungsanstalt durchgeführt.

Toter kassierte zehn Jahre Rente

Klingt alles sehr logisch und nachvollziehbar. Tatsächlich wird es bei entsprechenden Familienverhältnissen, beispielsweise, wenn Kinder in Österreich arbeiten und leben, nicht all zu schwer sein, für die Eltern entsprechende Unterlagen zu besorgen. Und dass die PVA und andere Behörden hartnäckig prüfen, ob die Papiere stimmen, darf auch bezweifelt werden. Denn noch gut in Erinnerung ist da eine Aufdecker-Geschichte in einer Wiener Lokalzeitung, die damals titelte: “Toter kassierte zehn Jahre Rente!” Damals hatten Verwandte des verstorbenen Österreichers, die von einem örtlichen Notar in Brasilien Lebendbestätigungen “kauften”, zumindest 500.000 Euro illegal kassiert.

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