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10. August 2014 / 10:04 Uhr

Gesundheitsminister sieht Turmfalken nicht als Mitgeschöpfe

Oft ist es relativ leicht, ein Mitglied der rot-schwarzen Bundesregierung seiner eigenen Inkompetenz zu überführen. Jüngst geschah dies durch eine parlamentarische Anfrage des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Josef Riemer an Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ). Riemer wollte als Tierschutzsprecher von Stöger wissen, welche Maßnahmen das auch für Tierschutzangelegenheiten zuständige Gesundheitsministerium für die Erhaltung und den Schutz der Turmfalken in Wien setzt.

Da war Riemer bei Stöger gerade an den Richtigen geraten. Der rote Gesundheitsminister bemühte sich gar nicht erst, Maßnahmen zu nennen, die den Turmfalken zu Gute kommen könnten – er berief sich einfach nur auf seine totale Unzuständigkeit.

Turmfalken sind laut Stöger keine Mitgeschöpfe, sondern eine Art

Stöger beließ es in seiner Anfragebeantwortung aber nicht einfach dabei zu erklären, dass er sich nicht für den Schutz der Wiener Turmfalken zuständig fühle. Er führte dies auch noch wortreich aus, indem er den Turmfalken indirekt die Qualifikation als Mitgeschöpfe absprach und sie als Art der Zuständigkeit des Landwirtschaftsministers überließ:

Gegenstand des Kompetenztatbestandes bzw. des Begriffs “Tierschutz”, wie er in die Ressortzuständigkeit des Bundesministeriums für Gesundheit fällt, ist der “Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere aus der besonderen Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf” (vgl. Materialien zum Tierschutzgesetz). Damit erfasst der Tierschutznach einhelliger Ansicht von Lehre und Judikatur – lediglich den Schutz des einzelnen Tieres (sog. Individualtierschutz), nicht dagegen Bestimmungen zum Schutz und zur Pflege wild lebender Tierarten in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Vielfalt (Artenschutz als Teil des Umweltschutzes). Die Fragen wären daher an den Herrn Bundesminister für Land- und ForstwirtschaftUmwelt und Wasserwirtschaft zu richten, in dessen Zuständigkeitsbereich Angelegenheiten des Artenschutzes, des Natur– und Landschaftsschutzes und des Umweltschutzes fallen.

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