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7. August 2014 / 12:15 Uhr

Bund hatte 229 Schlichtungsverfahren wegen Behindertendiskriminierung

Eigentlich sollte die Republik Österreich der Hüter der Rechte der Behinderten in Verwaltung und Gesellschaft sein. Dass es damit aber nicht immer zum Besten steht, hat nun eine Anfrage des FPÖ-Abgeordneten Peter Wurm an Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) ans Tageslicht gebracht. So gab es gegen den Bund, d.h. Bundesministerien und nachgeordnete Dienststellen bzw. ausgegliederte Unternehmungen seit 2010 nicht weniger als 229 Mal Beschwerden wegen behaupteter Verstöße gegen das Behinderteneinstellungsgesetz bzw. das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und folglich 229 Mal ein Verfahren bei der Schlichtungsstelle des Bundessozialamts. 

Ein Schlichtungsverfahren ist eine zwingende Voraussetzung, bevor man nachfolgend beim Arbeits– und Sozialgericht gegen Diskriminierungen vorgehen kann. Das heißt, dass jemand, der sich von einem Arbeitgeber wegen seiner Behinderung diskriminiert fühlt, erst ein verpflichtendes – zumindest aber kostenloses – Schlichtungsverfahren anstreben muss, bevor er klagen darf. Mit Stand 3.12.2011 gab es gesamt 1.000 Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt. Darin enthalten sind freilich auch zahlreiche Verfahren gegen staatliche Stellen, die Peter Wurm nun ans Tageslicht brachte. 

Unterrichts- und Bildungseinrichtungen bei Diskriminierung stark vertreten

Nimmt man nun die Zahlen der Anfragebeantwortung  – also seit 2010 bis dato – zur Hand, so ergibt sich folgendes Bild: Bei den Bundesministerien war bei Schlichtungsverfahren das Unterrichtsministerium “Spitzenreiter”, es kassierte gleich 17 der insgesamt gegen Bundesministerien eingebrachte Verfahren. Bei den nachgeordneten Dienststellen standen die Landes- und Bezirksschulräte mit elf der insgesamt 38 Schlichtungsverfahren an der Spitze der Statistik. Und auch bei den ausgegliederten Einrichtungen waren die Universitäten und Fachhochschulen mit elf von 108 Schlichtungsverfahren stark vertreten.

Insgesamt führte bei den ausgegliederten Bundeseinrichtungen jedoch die ÖBB mit 36 vor der Post AG mit 20 und dem Arbeitsmarktservice mit 18 Verfahren die Statistik der Behindertendiskriminierungsfälle an. Besonderer Wermutstropfen in der Statistik: Auch die für Behindertenintegration eigentlich zuständigen Stellen Bundessozialamt bzw. Tabakmonopolverwaltung sind mit acht bzw. fünf Fällen in der Statistik enthalten. 

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