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12. August 2014 / 12:30 Uhr

Pfarrer in Bad Ischl macht sich für Scheinasylanten stark

Die armenische Familie H. lebt seit November 2012 in Bad Ischl. Schlepper brachten sie im Lkw nach Österreich. Die vierköpfige Familie beantragte Asyl, weil der Vater, Lernik H., in seiner Heimat angeblich zufällig Zeuge eines Mafia-Mordes an einem Arzt wurde, den er mit dem Handy gefilmt haben will. Seither werde die Familie mit dem Umbringen bedroht. Die österreichischen Behörden glauben die Geschichte nicht und lehnten den Asylantrag bereits zum zweiten Mal ab. In Bad Ischl regt sich aber Widerstand gegen die Abschiebung. Im Kurier sagt Erich Hameter, der die Familie juristisch berät: “Notfalls werden wir uns körperlich wehren.” Und Pfarrer Christian Öhler initiierte einen Protestmarsch durch Bad Ischl. Diesem Pfarrer hat der ehemalige österreichische Botschafter in Mazedonien, Dr. Harald W. Kotschy, einen offenen Brief geschrieben, den wir nachstehend veröffentlichen.

Sehr geehrter Herr Pfarrer Mag. Öhler,

als mit den rechtlichen Werten verbundener Mensch habe ich mit Befremden von Ihrer Wortmeldung in Radio Oberösterreich (5.8.14) gehört, mit der Sie für den Verbleib von armenischen Scheinasylanten in Österreich eingetreten sind.

Meiner Meinung steht es Vertretern der Kirche nicht an, gegen die Umsetzung von Entscheidungen von unabhängigen Gerichten oder Behörden mobil zu machen. Oder würden Sie sich –  hätte ich z.B. jahrelang durch Vortäuschung falscher Tatsachen unberechtigterweise Arbeitslosengeld bezogen –  auch mit gleichem Engagement für meine Straffreiheit einsetzen, nur weil ich und meine Familie voll integriert sind, in der Kirche allsonntäglich in der ersten Reihe sitzen, die Kinder Ministranten und Mitglieder des Fußballklubs sind?

Auch Alkolenker sind voll integriert

Folgt man Ihrer Logik, dass die Rechtsordnung nicht einzuhalten ist oder Verstöße gegen sie nicht zu ahnden sind, weil Täter und seine Familie gut in der Gesellschaft integriert sind, dürften viele Alkolenker mit Todesfolgen (sie und ihre Familien sind meist auch gut integriert) oder ein Bankräuber, der sich mit der Beute sesshaft macht und fortan ein braves unbescholtenes Leben mit voller Integration in seiner Umgebung führt, gleichfalls nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Kein Zweifel, unser Land ist verpflichtet, Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz zu gewähren. So haben wir es 1956 (Ungarnaufstand), 1968 (CSSR Krise), während des Jugoslawienkrise 1991 und im Gefolge des NATO-Angriffes auf Serbien / Kosovo und Metohija 1999 gehalten. Österreich erfüllte immer vorbildlich seine Aufgaben als erster “rettender Hafen”.

Keine “Bona-fide-Flüchtlinge, sondern “Asylshopper”

Die in Rede stehenden Angehörigen der armenischen Familie sind aber zweifellos keine “Bona-fide-Flüchtlinge” im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention. Wie übrigens – mit Ausnahme von möglicherweise einigen ganz wenigen Fällen –  kein einziger Asylwerber in Österreich.

Vielmehr sind sie sogenannte “Asylshopper”, also Personen, die sich zum Zwecke der illegalen Migration ihr “Asylland” über den halben Globus hinweg im Hinblick auf die höchstmöglichen Sozialleistungen und die besten Verbleibmöglichkeiten aussuchen. Anders ist es nicht erklärbar, dass “Asylsuchende” etwa aus Afghanistan, Naher Osten, Afrika tausende Kilometer zurücklegen, um vor “Verfolgung sicher zu sein”, obwohl dies mit weniger Mühe und Kosten bereits in einer anderen Region ihrer Heimat oder im benachbarten Ausland möglich gewesen wäre. Und auf Ihrer Reise mehrere sichere Drittländer passiert haben.

Mit dem Taxi “zum Asylantrag”

Ich erinnere mich noch sehr gut an meine Zeit als Österreichischer Botschafter in Mazedonien 1999, nach dem siegreichen Einmarsch der NATO in den Kosovo, als Albanerinnen etwa aus Pristina mit dem Taxi vorfuhren, bei der Botschaft ihren Asylantrag abgaben und dann wieder mit dem Taxi zurück in den Kosovo fuhren. So schrecklich war also die politische Verfolgung – wohlgemerkt nach Beendigung der angeblichen serbischen Schreckensherrschaft.

Das “Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge”- wie der eigentliche Titel der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) lautet – aus dem Jahre 1951, ergänzt durch das Protokoll 1967 legt klar fest, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte und definiert auch die Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss.

Zuflucht im “ersten sicheren Hafen”

Wenn diese Magna Charta des Flüchtlingsschutzes keine ausdrücklichen “Zuständigkeits-Bestimmung” enthält, also keine Regelungen darüber, welcher Staat für die Aufnahme eines Flüchtlings zuständig ist, so wohl deshalb, weil die Verfasser der Konvention von den – damals wie heute gültigen – Grundsätzen des Völkerrechtes ausgingen, denen zufolge der Flüchtling im “ersten sicheren Hafen” Zuflucht vor Verfolgung in seiner Heimat zu suchen hat.

Regelungen gegen “Asylshopping” waren somit aus damaliger Sicht entbehrlich, weil diese Aktivitäten vor 60 Jahren weder bekannt, noch – angesichts der damaligen Verkehrsmittel – überhaupt vorstellbar waren.

Keine Flüchtlinge, sondern illegale Einwanderer

Diese “Flüchtlinge” geben sich den Anschein von Asylanten, täuschen mit mehr oder minder großem Geschick eine angebliche Verfolgung vor, sind aber nichts anderes als illegale Einwanderer. Sie missbrauchen unsere großzügigen Asylregelungen für ihre Migrationswünsche.

Bei der Konstruktion ihres Asylantenstatus werden sie von der sogenannten “Asyllobby” tatkräftig unterstützt. Diese gutvernetzte Gruppe reicht von Einrichtungen der kirchensteueralimentierten Amtskirchen (Caritas, Diakonie), über politischen Parteien des linken Spektrums bis hinab zu einer unübersehbaren Zahl lokaler und regionaler Initiativen von Gutmenschen, die in ihrem blinden Eifer nicht erkennen, dass sie u.a. zum Werkzeug jener politischen Kräfte werden, deren Ziel die Auflösung unserer Gesellschaft ist.

Geschäfte auf Kosten des Steuerzahlers

Nicht nur diese aus Steuergeld subventionierten Gruppen sondern auch eine Heerschar von hauptamtlichen Lobbyisten und Funktionären, staatlich besoldete Betreuer und Sozialpädagogen, sowie auf dieses Thema spezialisierte Rechtsanwälte leben nicht schlecht davon. Zumal diese die Verfahren mit kettenmäßig aufgebauten Anträgen jahrelang verschleppen, um ihren Mandanten den unrechtmäßigen Aufenthalt zu verlängern, die dadurch fortgesetzt Sozialleistungen – von Kost und Quartier, Taschengeld bis zur ärztlichen Versorgung – in Anspruch nehmen, die sie sonst nicht erhalten hätten. All das zu Lasten des österreichischen Steuerzahlers, also des Nettozahlers.

Asylgründe nur vorgetäuscht

Mit dem negativen Ausgang eines Asylverfahrens vor den sowieso sehr großzügigen Asylbehörden bzw. Verwaltungsgerichten ist als erwiesen anzunehmen, dass die vorgebrachten Asylgründe nicht vorlagen, sondern frei erfunden und damit nur vorgetäuscht waren.

Scheinasylanten wenden eine erhebliche, mitunter auch kriminelle, Energie zur Errichtung eines Lügengeflechtes oder zur Konstruktion von Behauptungen auf, um die rechtliche Stellung eines anerkannten Flüchtlings zu bewirken. Durch solche Täuschungshandlungen bereichern sie sich, schädigen andere am Vermögen und den Staat an konkreten Rechten.

Leider kennt das Asylgesetz keine Strafbestimmungen für derartigen “Asylbetrug” (nicht einmal einen Verwaltungsstrafbestand der Abgabe eines ungültigen, gegenstandslosen oder erloschenen Dokumentes bei der Behörde, anders als im Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht).

Es wäre höchste Zeit für die Politik, hier entsprechende Maßnahmen zu setzen. Denn immerhin könnten – je nach Sachlage – eine Reihe von strafrechtlich relevanten Handlungen vorliegen, etwa Bereicherung hinsichtlich der erhaltenen Sozialleistungen (Beurteilung nach § 146 StGB), versuchte Täuschung (Beurteilung nach § 108 StGB) oder gar  Fälschung eines Beweismittels (Beurteilung nach § 293 StGB).

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