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15. August 2014 / 19:00 Uhr

Nachträgliche Mitteillung verweigert: Anwalt Rami kündigt Klagswelle gegen Österreich an

Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen den früheren Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) in der Causa “Seibersdorf” hat jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Die Tageszeitung Österreich, die massiv und in großen Lettern immer wieder darüber berichtet hatte, weigert sich beharrlich, eine dem Gesetz nach normierte “Nachträgliche Mitteilung” zu veröffentlichen. Rechtsanwalt Michael Rami hat deshalb eine Klagswelle gegen die Postille von Wolfgang Fellner angekündigt.

Wie Rami, Grafs Medienanwalt, gegenüber Unzensuriert.at sagte, sind viele Zeitungen und auch der ORF der Aufforderung einer “Nachträglichen Mitteilung” bereits in vollem Umfang nachgekommen. Insgesamt wurden vom Anwalt 50(!) solche Mitteilungen verschickt – so viele wie noch nie in seiner Kanzlei. Diese Nachricht an die Leser bzw. Hörer und Seher muss laut Mediengesetz in gleicher Größe veröffentlicht werden wie einst die Artikel oder Sendungsbeiträge diesen Fall betreffend. Für die Kosten, die da entstehen, kommt grundsätzlich der Mandant, also Graf, auf. Es sei denn, das Medium verweigert die Veröffentlichung und es kommt zum Prozess, dann zahlt der Prozessverlierer. Laut Rami sei das Gesetz in dieser Sache ganz klar geregelt. Somit muss eine Zeitung, die eine “Nachträgliche Mitteilung” innerhalb einer bestimmten Frist – bei einer Tageszeitung sind es fünf Werktage – nicht veröffentlicht, mit zusätzlichen Kosten (Rechtsanwalt, Prozess) rechnen.

Kleine Zeitung fadenscheinig

Neben der Tageszeitung Österreich will auch die Kleine Zeitung nicht ordnungsgemäß berichten, dass das Ermittlungsverfahren gegen Martin Graf eingestellt wurde. Die Kleine Zeitung, so Rami, wehre sich mit fadenscheinigen, juristisch völlig falschen Begründungen. Auch sie werde nun geklagt. Medienanwalt Michael Rami, mit dem Unzensuriert.at kürzlich ein ausführliches Interview führte, kritisiert die journalistische Moral, mit der einige Medien in Österreich agieren. Bei der Berichterstattung über Martin Graf wurde tatsächlich manche moralische Grenze überschritten. Ausgerechnet diejenigen Meinungsjournalisten, die hier an vorderster Front werkten, entpuppen sich nun als schlechte Verlierer.

Die Internetseite oe24.at hat mittlerweile eine nachträgliche Mitteillung veröffentlicht. Man darf gespannt sein, ob das Printmedium Österreich nun doch zur Besinnung kommt.

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