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17. August 2014 / 12:00 Uhr

Der Bankrun in Bulgarien zeigt: Staatliche Einlagensicherungen scheitern

Immer wieder beteuert man von Seiten der Wirtschaft und der Regierung, dass die Spareinlagen der Österreicher im Krisenfalle gesichert wären. Dass die Einlagensicherung bis 100.000 Euro hierzulande aber im Ernstfall relativ rasch an ihre Grenzen stoßen würde, zeigte nun das Beispiel des “Bankruns” in Bulgarien. Schon beim Ausfall einer einzigen Großbank wäre die Einlagensicherung in Österreich gescheitert.

Einlagensicherung funktioniert nur bei Kleinbanken

Beim bulgarischen Bankrun konnte der staatliche Einlagensicherungsfonds lediglich 1,05 Milliarden Euro aufwenden, alleine für die wankende Corpbank und ihre Sparkunden hätte man aber schon 1,8 Milliarden Euro benötigt. Richtet man den Fokus nun auf Österreich, sieht die Situation ähnlich aus. Die Volumen aller gesicherten Einlagen in Österreich werden momentan auf 180 bis 190 Milliarden Euro geschätzt. Der von der EU verordnete “Sicherungsfonds” sieht aber lediglich 1,5 Milliarden Euro an Volumen vor. Sollte also auch nur eine Großbank in Österreich in ernste Schwierigkeiten geraten und die Kunden ihr Erspartes abheben wollen, wäre dies schier unmöglich. Lediglich Kleinbanken könnten den Kunden im Notfall ihr Erspartes ausbezahlen.

Viele Gesetzeslücken bei Einlagensicherung

Wie der restliche Kapitalbedarf im Falle des Versagens der Einlagensicherung aufgebracht werden soll, ist unklar. In einer EU-Richtlinie heißt es dazu nur, dass die Banken den Rest über “andere Finanzierungsformen” aufbringen müssen. Das wiederum bedeutet, Banken können das fehlende Kapital mit Garantien des Staates am Finanzmarkt aufnehmen. Im Endeffekt muss also der Steuerzahler für die Sicherung seiner eigenen Spareinlagen bürgen, da der Staat Garantien für die Banken übernimmt. Aber auch die Rechtslage bei vielen anonymen Sparbüchern ist unklar. Die EU will nur Sparguthaben besichern, bei denen der Inhaber bekannt ist. Konsumentenschützer hingegen wollen auch für anonyme Sparbücher eine Einlagensicherungsgarantie. Was in einem Ernstfall passieren wird, weiß aber anscheinend niemand so richtig.

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