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Dass Schüler bei Schulausflügen mit Moscheen (hier islamisches Zentrum Wien) zwangsbeglückt werden, ist eine mehr als bedenkliche Entwicklung

29. Oktober 2016 / 16:49 Uhr

Eltern sollen 300 Euro zahlen, weil sie nicht wollten, dass ihr Sohn islamisch indoktriniert wird

Das Thema im Geographieunterricht in einer Schulklasse in Rendsburg (Schleswig-Holstein) lautete: „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ Und zu diesem Thema wurde auch ein Schulausflug organisiert, den die Schüler dann in einer benachbarten Moschee absolvierten.

Allerdings nahm ein 13-jähriger Schüler an diesem Ausflug nicht teil, weswegen die Eltern jetzt 300 Euro Strafe zahlen sollen und der „renitente“ Schüler zusätzlich mit einem Zwangsbesuch in der Moschee beglückt werden soll.

Aus weltanschaulichen Gründen Zwangs-Besuch verweigert

Die Eltern, die selbst keiner Glaubensgemeinschaft angehören, unterstützten ihr Kind mit dem Argument, dass sie eine „religiöse Indoktrination“ ihres Sohnes, welcher ebenfalls konfessionslos ist, fürchteten. Deswegen wollten sie „aus weltanschaulichen Gründen" nicht, dass er eine Moschee, einen Ort religiöser Indoktrination, besucht.

(Dass dann tatsächlich ein Imam sogar während des Schulausflugs gepredigt hatte, erfuhr der ferngeblieben Schüler später von seinen Mitschülern.)

Eltern versuchten im Vorfeld mit der Schule zu reden

Diese Argumente brachten die beiden Elternteile vor dem Schulausflug auch der Schulleitung vor. Denn nach Auffassung des Vaters und der Mutter darf niemand gegen seinen freien Willen zum Betreten eines Sakralbaus gezwungen werden dürfen. Natürlich hätten die Eltern ihr Kind auch an dem betreffenden Tag einfach krank melden können. Aber wie der Rechtsanwalt der Familie, Alexander Heumann der Jungen Freiheit berichtet hat, wollten sie das Problem auf ehrliche Weise lösen.

Nach Fehlen des Schülers folgte sofort Anzeige

Wegen des Fernbleibens des betreffenden Schülers leitete die Schule daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Schulpflicht ein. Vater und Mutter wurden jeweils zu einer Strafe von 150 Euro verdonnert. Gegen diese legten beide einen Einspruch ein. Zusätzlich wandten sie sich die Bürgerbewegung PAX EUROPA.

PAX EUROPA kämpft für den Schutz und Erhalt der europäischen Werteordnung

Diese Menschenrechtsorganisation leistet Aufklärungsarbeit über das Grundwesen und Ziele des Islam. Sie klärt außerdem über die vom Islam ausgehenden Menschenrechtsverletzungen auf und mahnt die existentiellen Gefahren an, die vom politischen Machtanspruch des Islams für die freiheitlichen demokratischen Gesellschaften in Deutschland und Europa ausgehen.  

Vieles deutet auf einen Prozess hin

Mit dieser Bürgerbewegung arbeitet auch Rechtsanwalt Alexander Heumann zusammen, der die Familie in dieser Causa nun vertritt. Denn nun beschäftigt sich bereits die Staatsanwaltschaft mit dem Fall „Moschee-Verweigerung“ und es sieht danach aus, dass es zu einem Prozess kommt.

Islam überall gegenüber Christentum bevorzugt

Rechtsanwalt Heumann erklärte der Jungen Freiheit, dass hier etwas gewaltig schief gelaufen sei. „Hätten muslimische Eltern sich geweigert, ihr Kind zu einem Kirchenbesuch zu schicken, hätte sich wohl niemand getraut, sie dafür zu bestrafen.“ Aber wenn sich eine solche Ablehnung gegen den Islam richte, dann sehen sich die Behörden sofort bemüßigt, „korrekt“ durchzugreifen. Heumann sieht derzeit eine typische, überall gehandhabte Privilegierung des Islams gegenüber dem Christentum. „Es kann nicht sein, dass in deutschen Schulen Kruzifixe abgehängt werden, weil sich ein Schüler daran stört und gleichzeitig werden Bußgelder verhängt, weil ein Siebtklässler nicht in die Moschee möchte.“

Grundsätzliche Entscheidung könnte positiv für Eltern ausgehen

Derzeit sieht Rechtsanwalt Heumann relativ gute Chancen, dass der Bußgeldbescheid vor Gericht keinen Bestand haben wird, weil es sich hierbei wohl nicht um die Verletzung der Schulpflicht handelt, sondern um eine grundsätzliche Entscheidung. Der Rechtsanwalt freilich hofft, dass er diese Entscheidung nicht bis zum Bundesverfassungsgericht ausfechten müsse.

Besuchte Moschee vom Verfassungsschutz unter Beobachtung  

Zusatz: Die Moschee, die der Schüler hätte besuchen sollen, ist die 2008 eröffnete Centrum-Moschee in Rendsburg. Betreiber ist der Moscheeverein „Islamische Gemeinschaft Millî Görüş“ (IGMG), der vom deutschen Verfassungsschutz in der Vergangenheit mehrmals als islamistisch eingestuft worden ist. Die Behörde wirft der IGMG unter anderem antisemitische Bestrebungen vor und das Ziel zu verfolgen, weltliche Ordnungen durch islamisch geprägte zu ersetzen.

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