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6. Oktober 2014 / 10:15 Uhr

Mystery Shopping der Österreichischen Lotterien als Geheimaktion?

Die Österreichischen Lotterien – als Glücksspielmonopolist und im teilweisen Eigentum der Münze Österreich gleich in doppelter Hinsicht “staatsnah” – haben offensichtlich ihre Probleme mit Transparenz und der Mitwirkung in einem ordentlichen Gerichtsverfahren. Nun beschäftigt sich sogar eine parlamentarische Anfrage des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Peter Wurm an Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) mit diesen Vorgängen, die in einem Rechtsstaat einmalig sind. Während man mit “verdeckten Ermittlern” etwa Angelegenheiten des Jugendschutzes kontrolliert, ist man nicht bereit, bei Rechtsstreitigkeiten auch als Zeuge Rede und Antwort zu stehen:

Die Österreichischen Lotterien kontrollieren ihre Vertragspartner, vielfach vorzugsberechtigte behinderte Trafikanten, über das System eines sogenannten Mystery Shopping. [.] Die Mystery Shopper ermitteln dabei absolut “verdeckt”, d.h. sie liefern zwar “Belastungsmaterial”, stellen sich nach erfolgter Verwarnung des Trafikanten und seiner Mitarbeiter aber nicht der Diskussion mit den mutmaßlich Ertappten. Dies kann dazu führen, dass Trafik-Mitarbeiter sogar ihr Beschäftigungsverhältnis verlieren bzw. massiv gefährden, gleichzeitig aber keine Möglichkeit haben, sich gegenüber ihrem Arbeitgeber bzw. den verwarnenden Lotterien zu rechtfertigen.

Österreichische Lotterien sollen Gerichtsbarkeit behindern

Aktuell ist jetzt sogar ein Arbeitsrechtsprozess beim Arbeits- und Sozialgericht Wien anhängig, wo sich die Österreichischen Lotterien weigern, die Identität des Mystery Shoppers preiszugeben. Trotz Aufforderung des Gerichtes, die Person für eine Ladung als Zeuge zu nennen, wird dies nachhaltig ignoriert und boykottiert. Dadurch wird die Rechtsfindung zu Lasten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers gleichermaßen verhindert. Für den FPÖ-Abgeordneten Wurm und das Parlament ist diese Vorgangsweise absolut unverständlich und aufklärungsbedürftig. Gerade Trafikanten – die Mehrzahl von ihnen vorzugsberechtigte Behinderte – werden so in ihrer Rechtsposition massiv behindert, befindet Wurm:

Dass gerade eine Firma, die ihre Tätigkeit über eine staatliche Glücksspiellizenz ausübt, und gleichzeitig über die Münze Österreich bzw. die Nationalbank auch noch teilweise im Staatseigentum steht, dermaßen agiert, stellt einen Anschlag auf den österreichischen Rechtsstaat dar.

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