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13. Oktober 2014 / 14:34 Uhr

Jetzt fix: Ernst Strasser (ÖVP) muss in den Knast

Der ehemalige ÖVP-Innenminister und EU-Abgeordnete Ernst Strasser ist nun endgültig wegen Bestechlichkeit zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Ein jahrelanger Instanzenweg rund um die “Lobbyisten-Affäre” ging beim Obersten Gerichtshof (OGH) nun zu Ende. Strasser hat sich laut Staatsanwaltschaft gegenüber zwei als Lobbyisten getarnten britischen Journalisten bereit erklärt, für 100.000 Euro Jahreshonorar Einfluss auf die EU-Gesetzgebung zu nehmen. Das Video, das mit den Briten in holprigem Englisch verhandelnden Strasser ging durch alle Medien.

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In einem ersten Verfahren im Jänner 2013 war Strasser wegen Bestechlichkeit zu vier Jahren Haft verurteilt wurden, doch der OGH hob die Entscheidung wegen Verfahrensmängeln auf. Den Höchstrichtern war nicht klar genug herausgearbeitet worden, für die Beeinflussung welcher EU-Richtlinie konkret Strasser Geld verlangt habe. Bei der Wiederholung des Verfahrens wurde Strasser zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt, Strasser ging erneut in die Berufung. Mit der nunmehrigen Entscheidung des OGH ist das Strafverfahren nun rechtskräftig beendet.

Fußfessel für Ex-Innenminister?

Wann genau Strasser seine Haftstrafe antreten wird, ist nicht bekannt. Zunächst muss das endgültige Urteil des OGH schriftlich ausgefertigt werden. Nach Zustellung dieses Schriftstücks obliegt es dem Wiener Straflandesgericht, Strasser die Aufforderung zum Strafantritt zukommen zu lassen. Ab diesem Zeitpunkt muss er sich binnen vier Wochen im Gefängnis einfinden. Anders als in der vorigen Instanz sahen die Höchstrichter keinen Grund, das Tragen einer Fußfessel auszuschließen. Nach sechs Monaten Haft werde die Leitung der betreffenden Justizanstalt über die Fußfessel für Strasser entscheiden.

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