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25. Oktober 2014 / 07:45 Uhr

Bakary J.: Gutachten entlastet Polizisten

Einen Knalleffekt gibt es in der der Causa rund um Bakary J., jenen Mann aus Gambia, der im April 2006 von drei WEGA-Beamten nach einer abgebrochenen Abschiebung gefoltert worden sein soll. Etwa sei die Augenverletzung, die der eben aus der wegen Drogenhandels verbüßten Haft entlassene und rechtskräftig abgelehnte Asylwerber im Zuge von Schlägen erlitten habe, weder im Zuge der Untersuchung im Wiener AKH noch bei der Einlieferung in die Haftanstalt zu sehen gewesen, berichtete die Kronen Zeitung am Montag. Die betroffenen Ex-WEGA-Beamten wagen nun den Schritt in die Öffentlichkeit und fordern eine Wiederaufnahme des Gerichtsverfahrens. Nach derzeitiger Faktenlage dürfte dieser auch nichts im Wege stehen.

Überzogene Forderungen gegen Ex-Polizisten

Der freiheitliche Wiener Landtagsabgeordnete Gerhard Haslinger, der selbst 20 Jahre bei der WEGA Dienst versah, kann sich noch gut an den Vorfall und die beiden Verhandlungstage bei Gericht erinnern, denen er als Beobachter beiwohnte. Er berichtete Unzensuriert.at über einige Hintergründe. “Dass dieser Fall nun wieder brisant ist und hoffentlich neu aufgerollt wird, ist Mag. Nikolaus Rast, dem Anwalt Bakarys zu verdanken, der den Hals nicht vollkriegen kann”, meint er ironisch. Rast fordert für seinen Mandanten eine Entschädigungszahlung von 384.000 Euro sowie eine Pension von 1.000 Euro monatlich. “Die Geldgier dieses Anwalts wollen und können sich die drei Betroffenen nicht gefallen lassen”, schildert Haslinger. Bakary bekam bereits 110.000 Euro überwiesen. Es ist zu erwarten, dass sich der Staat das Geld von den drei Ex-Beamten zurückholen wird. Würden dem Gambier die neuerlichen Summen zugesprochen werden, wäre die wirtschaftliche Existenz der Ex-Polizisten zerstört. Sie wurden verurteilt, entlassen und müssen zigtausend Euro Schmerzensgeld bezahlen.

Für Finanzprokuratur ist geforderte Summe zu hoch

“Die drei Ex-Beamten haben zwar einen Fehler gemacht, indem sie in die Lagerhalle gefahren sind, aber sind sie auch tatsächlich für die Verletzungen verantwortlich?”, hinterfragt Haslinger. Da selbst für die Finanzprokuratur die von Rast geforderte Summe unbegründet hoch erscheint, wurde ein Gutachten über die Beeinträchtigung von Bakary J. eingeholt. Dieses widerlegt nun, dass die behauptete Traumatisierung in der Dimension vorhanden ist, wie er es z.B. in der ORF-Sendung “Report” behauptet wurde. Nämlich, dass er nächtelang in seiner Erdgeschosswohnung am Fenster stehe und schaue, ob jemand kommt, um ihn zu schlagen. “Dass ein solches Gutachten nicht in das Konzept von Mag. Rast passt, ist logisch. Dass er es nicht anerkennt, ist verräterisch”, stellt Haslinger fest.

Vorgefertigter Prozess gegen Ex-Polizisten

Wer die Verhandlung beobachtet hat, war Zeuge eines einseitig ausgelegten, vorgefertigten Prozesses. Haslinger erinnert sich an zwei Damen, die über den psychischen als auch über den medizinischen Zustand Bakarys berichteten: “Die eine attestierte eine posttraumatische Belastungsstörung, die ausschließlich vom Vorfall in der Lagerhalle stammen sollte. Die zweite Dame, Gerichtsmedizinerin Dr. Friedrich, sprach über ein komplexes Bruchsystem und erklärte, dass es durchaus möglich sein kann, dass eine Schwellung auch erst nach Tagen auftritt. Die jeweils kurzen Statements der beiden Damen wurden weder vom Staatsanwalt noch von den Verteidigern hinterfragt. Es war offensichtlich, dass keine unnötigen Fragen gestellt und die Verhandlung schnell vorbei gehen sollte. Komisch eigentlich, denn eine Frage zur Traumatisierung wäre schon angebracht gewesen, schließlich flüchtete Bakary aus Afrika nach Deutschland, da ihm dort nach dem Leben getrachtet wurde, und ersuchte um Asyl. Die meisten Asylwerber werden als traumatisiert bezeichnet, bei Bakary traf das offenbar nicht zu.”

Dass er als Asylwerber in Deutschland wegen zahlreicher Delikte verurteilt und schließlich abgeschoben wurde, um in Österreich wieder aufzutauchen und ebenfalls mehrfach straffällig zu werden, war kein Thema in der Verhandlung.

Ex-Polizisten wurde bedingte Haft in Aussicht gestellt.

Haslinger kritisiert auch die mediale Vorverurteilung der Beschuldigten, die letztendlich zur Entlassungen der Beamten geführt habe. “Soweit mir bekannt ist, wurde den drei Beamten nahegelegt, sich schuldig zu bekennen, denn dann würden sie nur zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt, die keinen Amtsverlust zur Folge gehabt hätte. Bei Ablehnung dieses ,Angebotes’ wären unbedingte Haftstrafen fix gewesen”, so Haslinger.

“Die Beamten ließen sich auf den ,Kuhhandel’ ein, um nicht den Job zu verlieren, und ließen Vorhalte unwidersprochen gelten, die nicht der Wahrheit entsprachen. Ein schwerer Fehler, denn das Innenministerium gab dem öffentlichen Druck nach und feuerte im Nachhinein die Polizisten”, ist Haslinger empört.

Folter-Film ist weit weg von dem, wie es sich abgespielt hat

Ein weiterer Skandal in der Causa ist der Film “Void”. Ein dreißigminütiger Streifen, der sich mit der Folteraffäre rund um Bakary J. beschäftigen sollte. Seit Jänner 2013 setzt die Polizei den Film in der Grundausbildung ein “Der Film ist aber so weit weg von dem, was sich wirklich abgespielt hat, dass es eine Frechheit ist, diesen Film als Schulungsvideo zu präsentieren”, meint Haslinger.

Und wie geht’s eigentlich Bakary J.? Die Kronen Zeitung brachte ein Foto von seinem Urlaub am Meer mit Kindern. Wenn auch viele die FPÖ-Warnungen kritisieren, dass es in Österreich eine Asylindustrie samt Anwälten gebe, die gut davon leben können: Bakary J. konnte sich jedenfalls seinen Urlaub leisten. Und auch der Eifer seines Verteidigers lässt vermuten, dass die Honorare pünktlich beglichen werden. Unmittelbar nach den öffentlichen Äußerungen der WEGA-Polizisten kündigte Rast an, diese wegen Verleumdung seines Mandanten anzuzeigen.

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