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10. November 2014 / 06:57 Uhr

110.000 Euro als Gutmachung für Bakary J.?

Dubiose Geldtransfers rund um das mutmaßliche Polizeiopfer Bakary J. beschäftigen nun das österreichische Parlament. In einer parlamentarischen Anfrage möchte die FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein wissen, welche Geldflüsse es auf welcher Rechtsrundlage an Bakary J. gegeben hat. Der Asylwerber sollte 2006 in seine Heimat abgeschoben werden. Er widersetzte sich, im Zuge der erfolgten Amtshandlungen soll es damals zu Misshandlungen durch drei WEGA-Beamte gekommen sein. Allerdings tauchen jetzt Ungereimtheiten rund um diesen Fall auf. So sollen unmittelbar nach der Amtshandlung keinerlei Spuren einer Misshandlung zu sehen gewesen sein – wie offensichtlich unabhängig voneinander ein Arzt im Wiener AKH und ein Polizeiarzt festgestellt haben sollen. Erst einen Tag später wurden vermeintliche Spuren einer Misshandlung von Bakary J.s Ehefrau fotografiert und anschließend für eine unglaubliche Medienhetze gegen die WEGA-Polizisten eingesetzt.

Die drei betroffenen WEGA-Beamten haben monatelang die Tat geleugnet und erst im Zuge der Verhandlung zugegeben, dass sie den Asylwerber verletzt hätten. Daraufhin wurden sie verurteilt. Im August 2012 wurde gegen die WEGA-Polizisten die “Entlassung” als Disziplinarstrafe angewendet. Seit einigen Wochen haben die Verurteilten nun eine Rehabilitierung angestrebt, haben ihre Geständnisse zurückgezogen und bekannt gegeben, dass ihnen von der Polizeispitze Milde und der Joberhalt abgepresst wurden. Am Montag geben die drei Beamten eine Pressekonferenz.

110.000 Euro an Bakarys Anwalt?

Bakary J. soll laut parlamentarischer Anfrage von der Finanzprokuratur insgesamt 110.000 Euro erhalten haben. Diese Überweisungen sollen über ein Treuhandkonto der Kanzlei von Rechtanwalt Nikolaus Rast geflossen sein. Die Zahlungen sollen im Februar, Juni und Oktober 2013 durch die Finanzprokuratur erfolgt sein. Als Grund für die Überweisung soll die Amtshaftungsklage der Kanzlei Rast gegen die Republik angegeben worden sein. Die Widmung der Teilbeträge soll die Republik offen gelassen haben. “Sollten die Beträge für die Schadenswiedergutmachung überwiesen worden sein, fehlt dazu ein gültiger Rechtstitel”, schreibt Belakowitsch-Jenewein in der Anfrage und erkundigt sich daher bei Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) nach der Höhe und der Widmung der Überweisungen.

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