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10. November 2014 / 22:54 Uhr

Laut Ex-Polizisten: Bakary J. nicht gefoltert

Großes Medieninteresse gab es rund um eine Pressekonferenz zur Causa Bakary J. im Presseclub Concordia, wo erstmals zwei der vier ehemaligen WEGA-Beamten vor der Öffentlichkeit zu den Vorgängen vor acht Jahren Stellung bezogen. Bekanntlich verloren die vier Polizeibeamten ihren Job, weil sie Bakary J. nach einer gescheiterten  Abschiebung nach Gambia misshandelt haben sollen. Hauptauslöser war ein Foto, auf dem Bakary J. mit einem Hämatom, einem Bluterguss am Auge, zu sehen ist, was die Foltervorwürfe untermauerte.

Die Betroffenen gaben nun an, dass sie den Gambier weder geschlagen noch gefoltert hätten. Die damals abgegebenen Geständnisse seien nur deshalb eingebracht worden, weil in Aussicht gestellt wurde, dass dann keine unbedingten Haftstrafen ausgesprochen würden, folglich die Polizisten auch weiter ihren Job versehen könnten. Die damals suspendierten Beamten mussten dennoch ihren Dienst komplett quittieren. Da die Republik Österreich 110.000 Euro an Schmerzensgeld, die bereits an Bakary J. überwiesen wurden, von den Ex-Beamten einfordert und Bakarys Anwalt von der Republik nun mehr als 385.000 Euro samt einer monatlichen Pension von 1.000 Euro zusätzlich will, wollen die angegriffenen Ex-Polizisten die Wiederaufnahme des Verfahrens. Möglich werden soll das mit neuen medizinischen Gutachten und weiteren Unterlagen, die im gravierenden Widerspruch zu den Behauptungen anlässlich des fotographisch festgehaltenen Hämatoms am Auge stehen.

Bakary J. attackierte Polizisten

Der Sachverhalt wurde bei der fast zweistündigen Pressekonferenz wie folgt geschildert: Für Bakary J. gab es einen rechtskräftigen Abschiebebescheid nach Gambia. Die Polizisten erinnerten sich eine an eine aggressive und nicht kooperative Einstellung von Bakary J., der mit allen Mitteln versucht habe, seine Abschiebung, die vom Schwechater Flughafen erfolgt wäre, zu verzögern und abzuwenden. Im Flugzeug sei sein Verhalten so aggressiv gewesen, dass die Polizisten entschieden, die Abschiebung abzubrechen. Auf der Rückfahrt zum Polizeianhaltezentrum soll Bakary J. derart rabiat geworden und dabei einen der Beamten am Hals verletzt haben, dass ein Zwischenstopp notwendig wurde, um ihn zu fesseln. Dieser erfolgte in einer Trainingshalle der WEGA, wo es laut Angaben im Zuge der Pressekonferenz nur einen kurzen Stopp gab. Die Polizisten betonten, dass ein Halt bei der Autobahn mit einem großen Risiko verbunden gewesen wäre, Bakary J. nur mühsam im Auto fixiert werden konnte und sich der Fahrer spontan entschied, über die A23 und den Handelskai eben zu jener Übungshalle der WEGA zu fahren.

Bakary J. stürzte bei Fluchtversuch

Bei der Weiterfahrt soll Bakary J. ein Täuschungsmanöver angewendet haben. Ihm wäre schlecht gewesen, woraufhin das Auto erneut anhielt, einer der Polizisten die Tür öffnete, woraufhin Bakary J. aufsprang und die Flucht ergriff. Nach wenigen Metern konnte Bakary J. von einem der Polizisten eingefangen werden. Dabei soll sich der Gambier heftig gewehrt haben, riss so um sich, dass er zusammen mit dem Polizisten zu Boden stürzte. Der Polizist verletzte sich dabei am Knie. Die Polizisten entschieden sich, aufgrund der Verletzungen direkt ins AKH zu fahren und forderten dort eine genaue Untersuchung von Bakary J. – im Wissen, dass die Ergebnisse als Beweissicherung dienen werden.

Im AKH wurde, wie der pensionierte Facharzt für Chirurgie, Georg Kobinia, bei der Pressekonferenz darlegte, neben Prellungen von Schulter und Hüfte sowie einer Zerrung der Halswirbelsäule eine Prellmarke oberhalb eines Auges im Ausmaß von zwei Zentimetern samt Abschürfung diagnostiziert.

Starke Zweifel an Augenverletzung

Hätte im AKH nur der geringste Verdacht bestanden, dass Bakary J. Frakturen im Kopfbereich erlitten hätte, wäre er zu weiteren Untersuchungen auf Fachabteilungen gebracht worden. Am 11. Mai wurde bei dem gebürtigen Gambier eine Fraktur diagnostiziert, die vom Stirnbein über das Joch- und Nasenbein verlief und nach Darstellung Kobinias binnen 24 Stunden, wahrscheinlich aber schon früher, zu einem Bluterguss hätte führen müssen. Ein solcher sei in den folgenden Tagen aber nicht dokumentiert. Bei einem Bruch hätte sich eine Prellmarke unterhalb des Auges befinden müssen, erläuterte der Mediziner.

Es gibt daher große Zweifel daran, dass dieser Bluterguss von den Polizisten stammt und diese Bakary J. auch gefoltert hätten. Vielmehr seien die ehemaligen Beamten den ganzen Verlauf kooperativ gewesen und hätten dem Gambier sogar in Aussicht gestellt, bei seiner Wohnung vorbeizufahren, um persönliche Dinge zu holen, da das Gepäck des Schubhäftlings in der Maschine war. Bakary J. allerdings vertrat nach seinem gelungen Versuch des Stopps seiner Abschiebung sogar die Meinung, er könne zu seiner Familie zurückkehren.

Kritik an medialer Hetze

Kritik übten die ehemaligen Polizisten an der medialen Hetze und Vorverurteilungen. Der Film “Void”, der die Abschiebung vor acht Jahren dokumentiert und im Zuge der Polizei-Ausbildung eingesetzt werde, widerspreche sämtlichen Tatsachen. Die Polizeibeamten wären weder uniformiert, noch bewaffnet gewesen. Lediglich eine Handschlaufe gab es zur Ausrüstung. Es gebe zahlreiche Ungereimtheiten, die die Polizisten nicht mehr auf sich sitzen lassen wollen. Die bisher bezahlten 110.000 Euro würden sich auch mit der Schadenersatzjudikatur in dieser Höhe nicht in Einklang bringen, meinte Anwältin Maria Zehetbauer. Die nunmehrigen Forderungen würden die Existenzen der ehemaligen Polizisten ruinieren. Im Regressweg müssten die früheren Beamten “zahlen bis an ihr Lebensende”, gab der Anwalt von Bakary J. sogar unverblümt zu. Über den Wiederaufnahmeantrag der drei Ex- Polizisten muss nun ein Einzelrichter des Wiener Straflandesgerichts entscheiden. Die FPÖ hat angekündigt, die Verfahrenskosten zu übernehmen, sofern der Wunsch geäußert werde.

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