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Funktionierende direkte Demokratie macht es möglich. Schweizer Bürger entschieden sich dafür, kriminelle Ausländer abzuschieben.

3. Oktober 2016 / 11:00 Uhr

Die Schweiz fackelt nicht mehr lange und schiebt seit 1. Oktober kriminelle Ausländer in ihre Heimatländer ab

Im Jahre 2010 gab es einen Volksentscheid in der Schweiz, der jetzt rigoros umgesetzt wird. Seit dem 1. Oktober werden kriminelle Ausländer in ihre Heimatländer abgeschoben.

Direkte Demokratie macht´s möglich

Am 28. November 2010 kam auf Antrag der Schweizerischen Volkspartei (SVP) die schweizer Volksinitiative „Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)“ zur Abstimmung und wurde mit einer Mehrheit von 52,9 % der Abstimmenden angenommen. Die von der Initiative verlangte Ausweisung von rechtmäßig in der Schweiz anwesenden ausländischen Staatsbürgern, die rechtskräftig wegen bestimmter Delikte verurteilt wurden, wird nun durch ein entsprechendes Gesetz umgesetzt.

Jeder, der mehr als ein Jahr ausfasst, muss gehen

Betroffen sind ausländische Straftäter, die zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt worden sind. Darunter fallen Mord, Totschlag oder diverse Sexualdelikte. Doch ebenso Sozialhilfebetrüger oder Steuersünder müssen, wenn das Urteil ein Jahr überschreitet, mit einer sofortigen Abschiebung rechnen.

Je nach Schwere der Straftat gilt dann ein Aufenthaltsverbot auf Schweizer Boden für mindestens 5 und höchstens15 Jahre. Allerdings kann auch bei wiederholten Vergehen ein lebenslanges Einreiseverbot in die Schweiz ausgesprochen werden.

Weniger schwere Straftatbestände werden, solange sie Gefängnisstrafen von weniger als einem Jahr Haft zur Folge haben, von dem Abschiebungsgesetz ausgenommen. Unter diese Straftaten fallen kleinere Diebstähle oder Schwarzfahren.

Kleinere Ausnahmen

Außerdem existieren einige Ausnahmen, wo Straftäter trotz einer längeren Gefängnisstrafe bleiben dürfen. Darunter können Ausländer fallen, die bereits viele Jahre in der Schweiz leben und bei denen bei Gericht eine Haftstrafe von unter 12 Monaten beantragt worden ist, aber dann eine höhere Strafe zum Tragen kam. Ebenso können Gerichte bei in der Schweiz geborenen Ausländern (sogenannten Secondos), die den größten Teil ihres Lebens dort verbracht haben, von einer Ausweisung absehen.

Asylgesetz wird angewendet

Und bei den Flüchtlingen handelt die Schweiz nach internationalem Recht. Hier wird das Asylgesetz angewendet, wo eine Schutzklausel für Flüchtlinge gilt. Wenn eine Ausweisung eines anerkannten Asylwerbers dazu führen würde, in seinem ursprünglichen Heimatland tatsächlich verfolgt zu werden, dann kann, nach Prüfung der Behörden, eine Abschiebung aufgehoben werden. Die Behörden müssen aber dann regelmäßig weiterprüfen, ob für den straffällig gewordenen Flüchtling die Schutzklausel weiter gilt. Wenn diese nicht mehr zum Tragen kommt, weil eventuell sein Herkunftsland befriedet ist, hat auch er zu gehen.

Derartiges Gesetz in Österreich völlig unwahrscheinlich

In Österreich hingegen wird von der Politik ein adäquates Gesetz nichteinmal angedacht, zumal man auch davon ausgehen kann, dass selbst eine Volksbefragung (wo das Ergebnis sowieso nur empfehlenden Charakter hat) zum Thema „kriminelle Ausländer“ sofort mit einem Trommelfeuer von „Rassismus-Argumenten“ oder Ähnlichem medial abgewürgt wird.

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