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22. November 2014 / 08:00 Uhr

Deutschland setzt auf Freiheit bei E-Zigaretten

Rot und Schwarz wollen die E-Zigarette in Österreich zwangsmonopolisieren. Die Regulierung soll ab 1. Januar 2015 sowohl für nikotinfreie, als auch nikotinhaltige Nachfülllösungen für elektronische Zigaretten, sogenannte Liquids, gelten. Mit dieser Maßnahme wollen SPÖ und ÖVP offensichtlich den zuletzt wirtschaftlich unter Druck gekommenen Trafikanten einen Ausgleich bieten. Die Berufsgruppe der Trafikanten hätte allerdings lieber faire Bedingungen für ihr Kernprodukt Tabak. Dabei geht es um höhere Handelsspannen für Tabakwaren, ein längeres Zahlungsziel und die effektive Bekämpfung des Tabakschmuggels. Doch diese verweigert ihnen die Regierung Faymann-Mitterlehner auch weiterhin. 

In Deutschland ist die Monopolisierung der E-Zigarette als Medizinprodukt in Apotheken allerdings gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nun entschieden, dass der Handel für E-Zigaretten weiterhin dem allgemeinen Handel überlassen wird, d.h. den Tabakläden und dem Internet.

Gericht: Liquids sind keine Arzneimittel

Das Oberverwaltungsgericht Münster stellte fest, dass Liquids keine Arzneimittel sind. Für die Richter in Münster steht fest, dass die E-Zigaretten keineswegs ein Mittel “zur Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten” geeignet sei. Damit setzt Deutschland weiterhin auf Freiheit bei E-Zigaretten. Rechtsexperten gehen nun davon aus, dass es auch in Österreich zu einem ähnlichen Rechtsverfahren kommen wird, in dem die E-Zigarettenhändler zumindest für die derzeit bestehenden Geschäfte weiterhin das Recht auf den Verkauf der Produkte erstreiten können.

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