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12. Dezember 2014 / 11:00 Uhr

St. Johann: Keine Verfahrenshilfe für Prügelopfer

Der seit vor vier Jahren stattgefundene Prügelvorfall im Salzburger St. Johann ist um eine Farce reicher. Das Justizministerium versucht sich derzeit abzuputzen und wollte sich zu einer Anfrage des Salzburger Abgeordneten Ruppert Doppler (FPÖ) nicht äußern, warum etwa dem Prügelopfer Andreas M. keine Verfahrenshilfe gewährt wurde. Die Verfahrenskosten betragen aktuell 10.000 Euro – inkludiert dafür sind die Kosten für die mutmaßlichen Peininger.

Bekanntlich wurde der damals 19-Jährige Lehrling Andreas M. vor einer Disco halb tot geschlagen. Er erlitt unzählige Brüche des Schädels, darunter Gesichtsfrakturen und einen Bruch beider Augenhöhlendächer, eine Perforation des Trommelfells und eine Verletzung des rechten Sehnervs. Als sich Andreas M. nicht mehr bewegte, warfen ihn die Täter über eine drei Meter hohe Mauer, um ihn schlicht und einfach zu „entsorgen“. Wie durch ein Wunder überlebte der junge Mann die unfassbare Gewalttat. Seit dem Vorfall ist er aber auf dem rechten Auge blind und arbeitsunfähig.

Der Polizei gelang es, vier Türken als Tatverdächtige auszuforschen: ein Brüderpaar, dessen Cousin sowie ein befreundeter Mechaniker. Doch die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren im Jänner 2011 ein. Sie sah „keinen Grund zur weiteren Verfolgung“. Erst durch eine Initiative der Freiheitlichen Jugend auf Facebook, der sich fast 10.000 Nutzer anschlossen, sowie zahlreicher parlamentarische Anfragen des Salzburger FPÖ-Abgeordneten Rupert Doppler, kam das Verfahren wieder in Gang. Unzählige Pannen säumten fortan die weiteren behördlichen Ermittlungen. Etwa musste durch ein kaputtes Diktiergerät der Lokalaugenschein wiederholt werden.

Freispruch für die mutmaßlichen Täter

Die mutmaßlichen Beschuldigten wurden im Strafprozess aus Mangel an Beweisen frei gesprochen.  Beim Zivilprozess, bei dem es um Schmerzensgeld ging, wurden zwei der Beschuldigten erstinstanzlich zwar verurteilt, dennoch hob das Oberlandesgericht Linz am 18. August den Spruch wieder auf.

FPÖ half mit Spende

Andreas M. blieb seither auf 10.000 Euro Verfahrenskosten aus dem Zivilprozess sitzen. Obmann Rupert Doppler und sein FPÖ-Stellvertreter Markus Steiner halfen M. mit einer Spende von 6.256,97 Euro. Dessen ungeachtet wollte Doppler mit einer Anfrage an das Justizministerium aufklären, warum eine Verfahrenshilfe für M. abgelehnt wurde. Außerdem wollte Doppler erneut versuchen, Auskünfte über angebliche schwere Ermittlungsfehler und Pannen zu erlangen.

Justizminister: „Keine Pannen“

Nachdem der FPÖ-Obmann nun die Beantwortung in den Händen hält, lautet seine Reaktion: „Leider wurden wir vom Justizminister erneut enttäuscht. Weder zu den skandalösen Fehlern seitens der Behörden, die neben der massiven Einschüchterung der Zeugen zum Freispruch der türkischen Täter führten, noch zu den Verfahrenskosten, die das Opfer nun – auch für seine Peiniger – zu bezahlen hatte, wollte sich der ÖVP-Justizminister Brandstetter äußern." Weil die Fragen auf Inhalte aus Gerichtsakten Bezug nehmen, die Akteneinsicht aber gerichtlich genehmigt werden muss, können keine Auskünfte erteilt werden, heißt es in der Anfragebeantwortung des Justizministers. Von behördlichen Fehlern will Wolfgang Brandstetter jedenfalls nichts wissen: „Derartige ‚Pannen’ sind nach den mir vorliegenden Berichten nicht vorgefallen.“ Dopplers Reaktion darauf: „Sehr traurig.“

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