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Das Schöffengericht urteilte über die Wahnsinnstat.

16. Dezember 2014 / 14:00 Uhr

15-jähriger Slowake schwängert behinderte Schwester

Der 15-jährige Slowake streitet zu Beginn alles ab, ist aber nach einem unwiderlegbaren Beweis doch geständig. Er hat seine schwerstbehinderte 21-jährige Schwester geschwängert. Das Opfer ist taub, fast blind und nur eingeschränkt beweglich. Erst als die Schwangerschaft offensichtlich wurde, nahm man einen DNA-Test vor. Bis dahin bestritt der junge in Österreich lebende Slowake die Tat und lenkte den Verdacht auf einen Freund.

Opfer konnte sich nicht miteilen

Im November fiel im Bezirk Korneuburg das Urteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf zwei Jahren Freiheitsstrafe, davon sechs Monate unbedingt. Des Weiteren muss der Täter eine psychische Therapie besuchen. Der Junge musste sich wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person, der Blutschande und auch der Verleumdung verantworten.

Wie Staatsanwältin Elisabeth Böhm der Tiroler Tageszeitung sagte, wurde das behinderte Opfer missbraucht, als sie alleine mit ihrem Bruder war. Da ihre Einschränkungen so stark sind, dass sie sich auch nicht dementsprechend mitteilen konnte, wurde die Schwangerschaft erst bemerkt, als es schon offensichtlich war.

Zwar wirkte das Alter mildernd auf den Richter, erschwerend kam allerdings für den Schöffensenat hinzu, dass der Angeklagte die Tat unter Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses und unter völliger Wehrlosigkeit seiner Schwester beging.

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