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23. Dezember 2014 / 18:00 Uhr

Kreuz am Hals der Tochter: Türkischer Vater flippte aus

Ein Treffen zwischen Pflegeeltern und einem türkischen Ehepaar eskalierte völlig, als der Vater am Hals der damals vierjährigen Tochter eine Halskette mit Kreuz entdeckte. Das Schmuckstück stammte aus einem Kaugummiautomaten. Geschrei und Beschimpfungen waren die Folge – die Eltern zerrten an Kind und Pflegemutter, der Vater riss das Kind gewaltsam an sich und lief mit ihm davon, konnte aber von Passanten aufgehalten werden, schreibt die Tageszeitung Die Presse über ein Schauspiel im Jahr 2012.

Das türkische Paar, das in Wien lebt, hat fünf Kinder. Im Jahr 2010 erfolgte ein amtlicher Kontrollbesuch in der Wohnung. Dabei wurde Unglaubliches festgestellt: Müllberge, verschimmelte Essensreste und schmutzige Windeln wurden vorgefunden. Bei der jüngsten Tochter stellte man eine Windeldermatitis fest, sie wies zudem extreme Schäden an den Zähnen auf. Aufgrund dessen wurden alle Kinder fremduntergebracht, die beiden jüngsten Kinder – damals nur ein paar Monate alt – dauerhaft Pflegeeltern überantwortet.

Obsorge entzogen

Zum Eklat kam es im Zuge eines Besuchstermins 2012, als das türkische Paar die Tochter und die Pflegemutter, eine AHS-Lehrerin, trafen. Sie nahmen den Vorfall mit dem Kreuz am Hals zum Anlass, ein Verfahren auf Rückführung der kleinen Kinder anzustrengen. Doch das Bezirksgericht Wien-Leopoldstadt entzog den leiblichen Eltern die Obsorge für die beiden jüngsten Kinder und übertrug dieses Recht auf das Jugendamt. Das Kontaktrecht wurde den leiblichen Eltern aber zugestanden. Sie dürfen die inzwischen siebenjährige Tochter – im Beisein eines Sozialarbeiters – alle vier Wochen sehen.

Bei den älteren Töchtern hielt das Gericht schon vor Jahren fest, dass die türkischen Eltern bei ihnen gerade noch erziehungsfähig seien. Und das, obwohl bekannt war, dass es gelegentlich zu Gewalt des Mannes gegen die Frau komme. Außerdem kam es zu Anzeigen gegen den türkischen Mann: Einmal, weil er sich der Freundin einer Tochter sexuell genähert haben soll. Einmal wegen Gewalt in der Familie. Beide Male gab es keine Verurteilung – es kam in einem Fall zum Freispruch, im anderen wurde die Anzeige zurückgelegt.

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