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Die FPÖ bringt im Parlament einen Antrag gegen ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie ein.

18. Jänner 2015 / 15:30 Uhr

FPÖ unterstützt Raucher und Gastronomen gegen Regulierungswut

Wieder einmal hallt der „anschwellende Bocksgesang“ in Sachen Nichtraucherschutz durch die Medienlandschaft. Befeuert wird er durch Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP). Beide wollen ein absolutes Rauchverbot in allen Gastronomielokalen durchsetzen. Mit der durch SPÖ und ÖVP geplanten einseitigen Außerkraftsetzung des 2008 gefundenen Kompromisses betreffend Nichtraucherschutz in der Gastronomie wird ein weiteres Mal der Rechtsstaat mit Füßen getreten.

Anstatt Gastronomen und Konsumenten die Wahlfreiheit zu lassen, ob sie ein Nichtraucherlokal, ein Raucherlokal oder ein Lokal mit Nichtraucher- und Raucherbereich betreiben bzw. besuchen, verordnet man in „staatssozialistischer Manier“ wieder einmal von oben, was das Beste sein soll.

Enteignung der Gastronomen

Mit dieser Regelung grenzt man einerseits einen wesentlichen Teil der Bevölkerung und Touristen vom Besuch der Gastronomie aus. Dies wird in der Folge zu massiven Verlusten bei Umsatz und Gewinn führen. Darüber hinaus enteignet man aber auch noch die Gastromomen kalt, indem man die von ihnen getätigten Investitionen in den Nichtraucherschutz durch Umbauten in der Höhe von 100 Millionen Euro vernichtet.

Die FPÖ tritt nach wie vor für die Wahlfreiheit der Konsumenten und Gastronomen beim Nichtraucherschutz ein. Damit sollen gleichzeitig die Umsätze der Gastronomie und die bisher erfolgten Umbaukosten geschützt werden. FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm und FPÖ-Tourismussprecher Roman Haider haben deshalb einen entsprechenden Antrag im Konsumentenschutzausschuss eingebracht, um den zuständigen Mminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) aufzufordern, hier tätig zu werden:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die derzeitige Gesetzeslage im Bereich des Nichtraucherschutzes erhalten bleibt. Die Gastronomen sollen weiterhin die Möglichkeit haben, je nach Größe ihres Lokals zu entscheiden, ob sie ein Nichtraucherlokal, ein Raucherlokal oder ein Lokal mit Nichtraucher- und Raucherbereich betreiben. Gleichzeitig sollen jene zahlreichen Konsumenten, die Raucher sind, weiterhin die Möglichkeit erhalten, Lokale zu besuchen, wo eine Rauchmöglichkeit besteht.

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