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2. Feber 2015 / 17:00 Uhr

WKR-Ball: Internetseite der Grünen wurde verurteilt

Die Grünen haben offenbar ein veritables Problem mit dem österreichischen Gesetz. Bereits zum zweiten Mal innerhalb kurzer Zeit verletzten sie das Urheberrrecht, weil sie ohne Wissen eines Fotografen Bilder auf die Homepage stellten. Der Urheber der Bilder klagte und bekam nun Recht. Der Grüne Parlamentsklub wurde verurteilt, die gesamten Rechtskosten und eine Entschädigung an den Fotografen zu zahlen.

Im März des Vorjahres war es der Bildungssprecher der Grünen, Harald Walser, der vom Künstler Reini Buchacher eine Karikatur über Erwin Pröll „fladerte“ und diese einfach auf seine Webseite stellte. In der Kronen Zeitung zeigte sich Buchacher empört: „Gerade die Grünen tun sich immer als Moralisten hervor, und dann ‚fladert‘ einer von ihnen einfach ein Werk von mir.“ Walser reagierte auf die Kritik und überwies dem Künstler 300 Euro als Wiedergutmachung.

Nicht einmal ein Jahr später wurden die Grünen als „Wiederholungstäter” entlarvt: Sie hatten auf der linken Seite stopptdierechten.at, die im Impressum als Medieninhaber den Grünen Klub ausweist, Fotos von den freiheitlichen Abgeordneten Elmar Podgorschek und Wolfgang Jung veröffentlicht. Beide waren in Offiziers-Uniform zum WKR-Ball im Jahr 2012 gekommen, obwohl der damalige Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ) dies untersagt hatte. Die Grünen witterten offenbar die Chance, die FPÖ-Politiker zu verunglimpfen, und verwendeten die Fotos einfach – ohne mit dem Fotografen zu sprechen, geschweige denn ihm ein Honorar anzubieten.

Grüner Klub im Parlament muss 4.056,68 Euro zahlen

Das dürfen aber nicht einmal die Grünen in diesem Land, weshalb der „betrogene“ Fotograf die Kanzlei Gheneff-Rami-Sommer Rechtsanwälte OG mit einer Klage beauftragte und ein Versäumnisurteil erwirkte. Die beklagte Partei, der Grüne Klub im Parlament, wurde zu einer Zahlung von 4.056,68 Euro verurteilt. Im Zuge dieses Prozesses fanden die Juristen heraus, dass die Grünen offenbar noch andere Bilder des Fotografen einfach auf ihre Homepage gestellt hatten, weshalb nun eine weitere Klage geprüft wird.

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