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Josef S. brachte gegen den Schuldspruch eine Nichtigkeitsbeschwerde ein und blitzte ab.

19. Feber 2015 / 09:30 Uhr

Demo-Randalierer Josef S. mit Nichtigkeitsbeschwerde abgeblitzt

Bereits im Vorjahr wurde der Angeklagte Josef S. aus Thüringen (Deutschland) auf Grund seiner maßgeblichen Beteiligung bei den Akademikerball-Randalen schuldig gesprochen. Unzensuriert.at berichtete damals live aus dem Gerichtssaal. Der linksradikale junge Mann hat gegen seine Strafe, die von Kritikern oftmals als ohnehin sehr milde beurteilt wurde, Berufung beim Obersten Gerichtshof eingelegt und eine Nichtigkeitsbeschwerde vorgebracht. Mit diesem Vorgehen ist er in Wien jedoch abgeblitzt. Der Schuldspruch wegen Landfriedensbruchs, schwerer Körperverletzung und schwerer Sachbeschädigung ist damit rechtskräftig.

Josef S. mit Nichtigkeitsbeschwerde abgeblitzt

Vom Straflandesgericht Wien ist Josef S. voriges Jahr zu zwölf Monaten Gefängnis, davon acht Monate auf Bewährung und nur vier Monate unbedingt verurteilt worden. Sechs Monate in der Untersuchungshaft wurden ihm bereits als Haftzeit angerechnet, weswegen er ungehindert in seine Heimat ausreisen konnte. Laut Polizeiberichten war der Anti-Akademikerball-Teilnehmer nicht nur ein harmloser Demonstrant, sondern soll seine Genossen maßgeblich angefeuert haben. Die Folge waren unzählige verletzte Polizisten, eine demolierte Polizeiwachstation und ein Schaden in Höhe von etwa  500.000 Euro in der Wiener Innenstadt.

Der Radau-Student bezeichnet sich auch heute noch als unschuldig und erhielt dafür in seiner Heimat Jena auch einen Preis für Zivilcourage, obwohl er seinen Angaben zu Folge doch gar keine Aktion gesetzt haben sollte. Unterstützung erhält er auch weiterhin von diversen linken Vorfeldorganisationen wie zum Beispiel von der Sozialistischen Jugend. Der Anwalt des 23-jährigen Studenten will Fehler im Verfahren gefunden haben und darum wurde von Josef S. eine Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Damit abgeblitzt, könnte sich auch das Strafausmaß noch einmal ändern.  

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