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Werner Stepanowsky ließ sich von den roten Betriebsräten nicht einschüchtern und klagte.

23. Feber 2015 / 14:36 Uhr

Wiener-Linien-Betriebsratswahl: Wo kam die rote Stimme her?

Rote Mehrheiten schrumpfen überall, sogar bei den Betriebsratswahlen der Wiener Linien, weshalb hier offenbar mit aller Macht – und möglicherweise mit unerlaubten Mitteln – versucht wird, die Fraktion der sozialdemokratischen Gewerkschafter (FSG) zu stärken. Wie berichtet, hat vor Kurzem das Arbeits- und Sozialgericht erstinstanzlich bestätigt, dass es im Vorjahr zu Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung gekommen ist. Der dramatische Hintergrund wurde erst jetzt bekannt: Es ging um eine einzige Stimme, die – wie das Gericht hinterher feststellte – vom FSG-besetzten Wahlvorstand zu Unrecht für ungültig erklärt wurde. Diese einzige Stimme fehlte dann den Freiheitlichen Arbeitnehmern (FA) für ein weiteres Mandat.

Stimmzettel im offenen Karton

Werner Stepanowsky von den Freiheitlichen Arbeitnehmern ließ sich das nicht gefallen und beschloss mit seinen Kollegen, die Wahl anzufechten. Was sich dann vor der Richterin im Arbeits- und Sozialgericht abspielte, war an Eigenartigkeiten kaum noch zu überbieten. Dort erschien der rote Betriebsratsvorsitzende Kurt Wessely mit seinen beiden Vertretern Leopold Wurm und Günther Hintersteiner. Von ihnen wurden auch gleich die Stimmzetteln der Wahl mitgebracht – in einem nicht versiegelten, sondern offenen Karton. Darüber zeigte sich nicht nur die Richterin verwundert.

Noch eigenartiger war es, dass bei den ungültig abgebenen Stimmen – wie aus heiterem Himmel – plötzlich auch eine zu Unrecht gewertete Stimme, die eigentlich der FSG zugeordnet hätte werden sollen, zum Vorschein kam. "Bedenklich war an dieser Geschichte nur, dass diese zweite Stimme keiner der Wahlzeugen bei den Wahlen je gesehen hat", sagt Werner Stepanowsky.

Rechnung ohne Richterin gemacht

Weil die ganze Sache auch der Richterin ziemlich merkwürdig vorkam, erklärte sie die Betriebsratswahl der Wiener Linien in der Abteilung "Fahrbetrieb und Kundendienst" (4.500 Wahlberechtigte) für ungültig. "Ich vermute natürlich, dass da schwer manipuliert wurde und die ungültige FSG-Stimme im Nachhinein gebastelt wurde", so der FA-Funktionär Stepanowsky. Tatsächlich könnte es so gewesen sein, dass die FSG-Funktionäre mit einem nachträglich in den Karton gelegten, fingierten Stimmzettel eine Pattstellung erreichen wollten und darauf spekulierten, dass dann die Klage gegen Unregelmäßigkeiten abgewiesen würde. Doch da hatten sie die Rechnung ohne die couragierte Richterin gemacht, der das alles wohl nicht koscher war.

Causa landet beim Oberlandesgericht

Nach dem Urteil war der Betriebsrat der Wiener Linien nun gezwungen, Einspruch zu erheben. Dies geschah mit Beschluss in der Sitzung vom 17. Februar – natürlich nur mit den Stimmen der sozialistischen Gewerkschafter. Wäre kein Einspruch erfolgt, hätte die Wahl wiederholt werden müssen. So muss sich nun das Oberlandesgericht (OLG) mit der Causa in zweiter Instanz beschäftigen.

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