Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Foto: Bild:

2. März 2015 / 17:15 Uhr

Es fehlen bis zu 7,6 Milliarden Euro – die Hypo-Bad-Bank Heta soll nun abgewickelt werden

Paukenschlag in der Causa Hypo Alpe Adria: Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Abwicklung der „Heta Asset Resolution AG“ –  sie ist die staatliche Hypo-Bad-Bank – eingeleitet. Der Grund: Neue Milliardenlöcher, konkret geht es um vier bis 7,6 Milliarden Euro „vermögensmäßige Unterdeckung“.

Die Bad Bank soll nun gemäß dem sogenannten Bankenabwicklungsgesetz, das seit heuer in Kraft ist, liquidiert werden. Privaten Gläubigern droht der Schuldenschnitt, am Ende könnte aber auch der Konkurs der Heta stehen.

Die FMA verhängte zudem ein Schuldenmoratorium. Will heißen: Bis Ende Mai 2016 wird die Heta keine Schulden tilgen. Allein jetzt im März wären Anleihen im Umfang von 950 Millionen Euro zu bedienen gewesen, bis Ende 2014 rund 2,7 Milliarden Euro fällig. Die erste Rückzahlung hätte man bereits heute leisten müssen.

Der Bund zahlt nicht mehr rein, die Steuerzahler werden geschützt, die Gläubiger, die ja wissen müssten, das mit dem Zeichnen von Anleihen Risiken verbunden sind, müssten eben auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten und der Bayerischen Landesbank hat man auch einen Riegel vorgeschoben (immerhin wollen die Bayern rund 2,5 Milliarden Euro, die sie in die Hypo gesteckt haben, zurück): Das ist – salopp formuliert – die Botschaft von ÖVP-Finanzminister Schelling. Und überhaupt hafte der Bund nur für eine Milliarde Euro insgesamt, der Rest liege bei Kärnten.

Alles in Butter, oder doch nicht?

Alles bestens, möchte man meinen. Nicht ganz. Zum einen werden sich die Gläubiger nicht ohne weiteres wie Schafe zur Schur führen lassen. De facto haben sie, wie Professor Gottfried Haber von der Donau-Universität Krems in einem Interview mit dem Ö1-Mittagsjournal betonte, „keine andere Wahl als den Rechtsweg zu beschreiten. Denn sonst würden sich ja auch die Organe der Gläubiger haftbar machen, dem Vorwurf der Untreue aussetzen, wenn sie nicht alles in ihrer Macht stehende hier machen.“

Das Bankenabwicklungsgesetz ist für Geldinstitute gedacht, die in Schieflage geraten sind. Die Heta als solche ist bereits eine Abbbaueinheit, sie ist als „Bad Bank“ also systemimmanent „in Schieflage“. Für Haber ist die Heta daher kein klassischer Fall. Ob sie tatsächlich wie eine klassische Bank behandelt werden kann, die Frage scheint noch offen.

Ist wirklich alles wasserdicht? Für Haber ist das „juristisch schwer abzuschätzen“. „Das Abwicklungsregime selbst ist ja in Linie mit den europäischen Richtlinien dafür. Also das ist sicher niet- und nagelfest. Kritisch wird die Frage sein, ob man hier auch eine Insolvenz rechtlich ortet“, so der Experte gegenüber Ö 1.

Zu spät

Was auffällt: Der Begriff „Insolvenz“ wird peinlichst vermieden – am Sonntag hieß es beispielsweise vom Finanzministerium, die Heta sei nicht insolvent. „Zu behaupten, die Hypo-Bad-Bank Heta sei nicht insolvent, ist Haarspalterei“, sagte dazu der freiheitliche Fraktionsführer im Hypo-U-Ausschuss und FPÖ-Budgetsprecher, NAbg. Elmar Podgorschek.

„Wenn die Heta Rückzahlungen nicht mehr bedienen kann, ist sie zahlungsunfähig –ergo insolvent", so Podgorschek weiter. Eine außergerichtliche Abwicklung sei  im Grunde nichts anderes als ein Insolvenzverfahren – nur würden die Gerichte außen vor gelassen.

Podgorschek kann der jetzigen Vorgangsweise von Finanzministerium und FMA grundsätzlich etwas abgewinnen, de facto sei es eine geordnete Insolvenz, „aber das hätte man schon viel früher machen sollen.“

Die Freiheitlichen hätten nämlich seit Jahren immer wieder ein  Bankeninsolvenzrecht gefordert –  jahrelang habe die Regierung den Kopf in den Sand gesteckt. Die FPÖ habe sich auch von Anfang an dafür ausgesprochen, die Hypo in eine geordnete Insolvenz zu schicken, und davor gewarnt, dass es sonst noch teurer für den Steuerzahler werden könne.

Stattdessen aber hat die Regierung mit dem Hypo-Sondergesetz die Abbaueinheit Heta geschaffen. Gegen dieses Gesetz und den damit verbunden Schuldenschnitt zogen unter anderem verschiedene Gläubiger der früheren Hypo Alpe Adria, Banken und Versicherungen, vor den Verfassungsgerichtshof. Ausgang offen.

Zu den Gläubigern, die jetzt neuerlich von der Abwicklung und dem Schuldenmoratorium betroffen sind, gehören  eben auch österreichische Banken, Pensionsfonds und Versicherungen. Es geht dem Vernehmen nach um rund zwei Milliarden Euro. Dass die heimischen Geldinstitute und Assekuranzen freiwilligen Verzicht üben, ist unwahrscheinlich.

 

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link