Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Laut Justiz hat Bakary J. das ihm zugesprochene Schmerzensgeld in wenigen Monaten durchgebracht. Für seinen neuen Prozess gegen die Republik gewährte man ihm Verfahrenshilfe.

7. März 2015 / 21:36 Uhr

Fall Bakary J.: Republik hilft Gambier, die Republik zu verklagen

Da soll noch einer sagen, Österreichs Richter hätten keinen Hang zum skurrilen Humor: Die Republik Österreich, die dem Gambier Bakary J. 2013 ohne Rechtsanspruch 110.000 Euro „Schmerzensgeld“ wegen angeblicher Polizeiprügel schenkte, hat dem Mann, der die Republik im Vorjahr auf weitere 375.000 Euro verklagte, nur wenige Monate später Verfahrenshilfe gewährt. Begründung: J. habe „kein nennenswertes Vermögen und Einkommen“.

Dass es mit der freiwilligen Bezahlung der 110.000 Euro an den Afrikaner nicht ganz mit rechten Dingen zugegangen ist, scheint immer klarer. Der übliche Rechtszug wäre nämlich genau umgekehrt gewesen: Zuerst muss ein angeblich Geschädigter, in diesem Fall J., mittels Gutachten glaubhaft belegen, dass ihm durch Organe der Republik, etwa Polizisten, Schaden entstanden ist. Erst durch die exakte Definition dieses Schadens kann dann nämlich auch eine angemessene Entschädigung festgelegt werden.

Ruhendes Regressverfahren

Genau das ist aber im Fall J. nicht geschehen. Das zeigte sich schon im Regressverfahren der Republik gegen die drei angeblichen Prügelpolizisten, denen man die 110.000 Euro abknöpfen wollte. Nachdem immer mehr Widersprüche und offene Fragen aufgetaucht waren, wurde das Verfahren schließlich ruhend gestellt. Parlamentarische wie journalistische Anfragen an Finanz-, Justiz- und Innenministerium wurden – wie berichtet – unisono unter dem Verweis auf „Datenschutz“ oder „Amtsgeheimnis“ abgewimmelt.

Dass nun eine Richterin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen genau jenem Mann, der erst im Jahr 2013 stattliche 110.000 Euro kassiert hat, tatsächlich Verfahrenshilfe – also die Übernahme aller Gerichts- und Anwaltskosten – zuspricht, macht die Sache schon fast kabarettreif – wenn es nicht um immer mehr Steuergeld ginge. Die Begründung des Gerichts nur wenige Monate nach der Geldauszahlung: Kläger Bakary J. habe zwar eine Schmerzensgeldzahlung von 110.000 Euro offen gelegt, dennoch würden der Kläger und seine Mitkläger (J.s Ex-Ehefrau und zwei Kinder haben sich an den neuerlichen Geldforderungen beteiligt) über kein nennenswertes Einkommen und Vermögen verfügen. In sich schlüssig – oder doch nicht ganz?

„Anschein der Doppelvertretung“

Es gibt aber noch mehr „Wunder“ im Fall J.: Als die Sache mit den angeblichen Polizeiprügeln im April 2006 ins Rollen kam, engagierte Bakary J. den Wiener Promi-Anwalt Nikolaus Rast, während die drei mit Foltervorwürfen konfrontierten Polizisten Anwalt Farid Rifaat konsultierten. Als die drei dann das erste Mal in die Kanzlei ihres Rechtsbeistandes kamen, mussten sie bemerken, dass Rast und Rifaat eine Gemeinschaftskanzlei betrieben. Die Rechtsanwaltskammer Wien sprach daraufhin eine Weisung aus, in der beide Anwälte wegen potentieller Interessenskollision zur Niederlegung ihrer Mandate aufgefordert wurden. Es sei „offensichtlich, dass nicht ausreichend Sorge dafür getragen werden kann, die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht zu wahren sowie den Anschein der Doppelvertretung zu vermeiden“, hieß es damals in einer Aussendung.

Während die drei Polizisten dadurch an jenen Wiener Anwalt gerieten, der sie zu dem zweifelhaften „Kuhhandel“ mit dem Richter überredete (sie sollten alles zugeben, würden eine milde Strafe erhalten und könnten im Polizeidienst bleiben. Letztlich wurden aber alle drei entlassen, Anm. d. Red.), trat und tritt Anwalt Rast weiterhin ungeniert für Bakary J. und dessen Angehörige auf, wenn möglich sogar im Fernsehen. Eine diesbezügliche Anfrage der Redaktion an die Rechtsanwaltskammer Wien wurde eher dürr  beantwortet. Man habe die Sache an den Disziplinarrat weitergeleitet, der nun prüfe, hieß es von einer Sprecherin. In Anwaltskreisen wäscht man Schmutzwäsche lieber daheim – in diesem Fall leider eine bei fast allen Ansprechpartnern grassierende Angewohnheit.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

18.

Apr

18:41 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
Share via
Copy link