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Das Kopftuch als religiöses Symbol hält nun Einzug in deutsche Schulen.

13. März 2015 / 14:40 Uhr

Kopftuchverbot für Lehrerinnen aufgehoben

Der Verbreitung des Islam wird in Deutschland weiterhin Tür und Tor geöffnet. Am Freitag hat das Karlsruher Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Zwei Musliminnen hatten eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil sie bei ihrem Unterricht in Nordrhein-Westfalen auf das Kopftuch verzichten mussten. Das Schulgesetz des Bundeslandes beinhaltete eine solche Verbotsregelung, die nun vom Bundesverfassungsgericht gekippt wurde. Sie sei als „Privilegierung zugunsten christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“ konzipiert und daher nichtig.

Keine Gefahr für den Schulfrieden

Muslimische Lehrerinnen dürfen in der Schule künftig ein Kopftuch tragen. Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht stellte in einem veröffentlichten Grundsatzbeschluss fest, ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen an öffentlichen Schulen sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, da es gegen die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verstoße. Konkret beanstandeten die Karlsruher Richter eine Regelung im Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen, die ein striktes Kopftuchverbot für Lehrerinnen vorsieht. Nach dem Gesetz dürfen Pädagogen in der Schule keine religiösen „Bekundungen“ abgeben, die die Neutralität des Landes oder den Schulfrieden gefährden könnten. Das Verfassungsgericht betonte, ein Verbot sei nur dann gerechtfertigt, wenn von einer religiösen Bekundung „nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgeht“.

Urteil keine generelle Erlaubnis

Der Zentralrat der Muslime (ZMD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. „Auch wenn das Urteil keine generelle Erlaubnis für das Kopftuch bedeutet, ist es sehr erfreulich“, sagte ZMD-Generalsekretärin Nurhan Soykan am Freitag in Köln. Karlsruhe habe klargestellt, „dass das Kopftuch an sich keine Gefährdung des Schulfriedens bedeutet“. Das sei ein richtiger Schritt, „weil es die Lebenswirklichkeit muslimischer Frauen in Deutschland würdigt und sie als gleichberechtigte Staatsbürger am gesellschaftlichen Leben partizipieren lässt“.

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