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21. März 2015 / 10:32 Uhr

Schweiz führt verschärftes Abschiebungsgesetz ein

Die Schweiz geht wieder einmal voran, wenn es um den Umgang mit kriminellen Ausländern geht. Zukünftig sollen diese durch ein eigenes Gesetz automatisch „ausgeschafft“, also abgeschoben, werden, wenn sie kriminelle Handlungen begangen haben. Der Schweizer Volkspartei (SVP), Initiatorin des Vorhabens, geht das Gesetz jedoch nicht weit genug.

Initiative von Volk unterstützt

Die potentiellen Vergehen, welche zu einer Abschiebung führen, werden auf einer eigenen Liste geführt und reichen von Sozialhilfemissbrauch und Delikten gegen Leib und Leben bis hin zu Einbrüchen und Drogenhandel. Der Schweizer Nationalrat hat dem neuen, verschärften Gesetz vergangene Woche zugestimmt. Vorrausgegangen ist dem Gesetz die sogenannte „Ausschaffungsinitiative“ der SVP, welche 2010 von einer Mehrheit der Bevölkerung (52,3 Prozent) befürwortet wurde. Fast fünf Jahre hat das Schweizer Parlament für die Umsetzung gebraucht.

SVP distanziert sich dennoch von Gesetz

Die SVP distanzierte sich dennoch von dem nun beschlossenen Gesetz. Grund dafür ist eine Sonderregelung namens „Härtefälleklausel“. Diese erlaubt es, bei schweren persönlichen Härtefällen die Abschiebung straffällig gewordener Ausländer aufzuheben. Grund dafür ist ein Gegenentwurf zu der Initiative, welchen die SVP und eine Mehrheit der Bürger jedoch ablehnten. Trotzdem greift das Parlament nun auf die aufgeweichte Form des Gesetzes zurück. Nach Meinung der Schweizerischen Volkspartei kommt es dadurch zu keiner Verschärfung, sondern lediglich zu einer Weiterführung der momentan angewendeten Ausweisungspraxis. Wäre die ursprüngliche Initiative in ein Gesetz umgewandelt worden, hätten nach Schätzungen der SVP etwa 18.000 Abschiebungen vollstreckt werden müssen.

Nun werden aber nur schwere Straftaten zu einer automatischen Ausschaffung führen. Gerichte sollen davon absehen können, wenn die Landesverweisung für den Betroffenen einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde. Die SVP befürchtet daher, dass es weiter bei nur 500 Abschiebungen Krimineller pro Jahr bleiben wird. Trotzdem meint etwa der St. Galler Staatsrechtsprofessor Rainer J. Schweizer, das Gesetz sei restriktiver als alle bisherigen Regelungen.

Kehrtwende gegen Volkswillen

Zustande kam die Aufweichung des Gesetzes durch eine Kehrtwende in der Haltung zur Initiative durch die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) und die Liberalen (FDP). Diese unterstützten noch vor einem Jahr die ursprüngliche Fassung ohne Härtefälleklausel. Auf Druck einiger linken Parteien stellten sie sich nun aber klar gegen den schweizerischen Volkswillen.

Die SVP will sich mit dem nun beschlossenen Gesetz nicht zufrieden geben und hat sofort eine Durchsetzungsinitiative angekündigt, über die die Schweizer Bürger nächstes Jahr abstimmen sollen. Darin wird erstens gefordert eine Ausschaffung der Täter bei schweren Delikten (wie z.B. Mord, Raub, Vergewaltigung) zu vollziehen – unabhängig davon, ob ein Täter vorbestraft war oder nicht. Eine Ausschaffung ist nach dem Willen der SVP zudem vorgesehen bei Wiederholungstätern in Bezug auf Delikte, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit in besonderem Maße beeinträchtigen, wie etwa die Bedrohung von Behörden, Entführung oder auch Brandstiftung.

Lesen Sie mehr über dieses Thema in der aktuellen Ausgabe der Neuen Freien Zeitung:

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