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Für Dmytro Firtashs Einkäufe interessierte sich die US-Bank BAWAG.

24. März 2015 / 16:00 Uhr

Auftragsarbeit? US-Bank BAWAG zeigte missliebigen Oligarchen an

Die nach der BAWAG-Affäre an den US-Hedgefonds Cerberus verkaufte einstige Gewerkschaftsbank ist mittlerweile ein nützliches Instrument zur Durchsetzung US-amerikanischer Interessen geworden. Das Wirtschaftsmagazin Format berichtet aktuell, wie die BAWAG PSK den ukrainischen Oligarchen Dmytro Firtash in erhebliche Schwierigkeiten brachte. Ausgangspunkt war ein Einkauf Firtashs im Wiener Shop des Luxushändlers Louis Vuitton (LV). Format schreibt dazu:

Louis Vuitton besitzt ein Konto bei der Bawag P.S.K., die im Eigentum der US-Fonds Cerberus und Golden Tree steht. Was Firtash bis zur Bawag-Anzeige nicht wusste: Er und andere Vuitton-Kunden aus Russland und der Ukraine stehen auf der Watchlist der US-Bundespolizei FBI, deren langer Arm bis nach Österreich reicht. Als Bank mit US-Eigentümern pflegt die Bawag gute Kontakte zum Legal Attaché Office der US-Botschaft in Wien, dem Außenbüro des FBI. Die Idee, Luxusläden wie Louis Vuitton zu observieren, entstand dort.

Und so ging der Staatsanwaltschaft im April 2014 eine Geldwäsche-Anzeige zu, nachdem Firtash bei LV für 75.000 Euro ein paar Handtaschen, Röcke und Schmuck gekauft und bargeldlos bezahlt hatte. Ziemlich zeitgleich begehrte die US-Justiz seine Auslieferung, weil man ihm in den USA vorwirft, durch die Bestechung indischer Politiker an Förderlizenzen für das Titaneisenerz Ilmenit gekommen zu sein.

BAWAG blockierte Kautionszahlung

Firtash wurde in Wien daraufhin in U-Haft genommen und kam gegen Bezahlung von unglaublichen 125 Millionen Euro Kaution auf freien Fuß. Auch diese Zahlung wollte die BAWAG mit einer weiteren Geldwäsche-Anzeige verzögern, schreibt Format. Byron Haynes, britischer Boss der BAWAG, wollte gegenüber der Zeitung zu den Vorwürfen nicht Stellung nehmen.

USA können und wollen keine Beweise vorlegen

Das Oberlandesgericht Wien prüfte jüngst die Rechtmäßigkeit des Verfahrens gegen Firtash und zerpflückte in seinem Beschluss das Rechtshilfe-Gesuch aus den USA. Die Amerikaner hätten keinerlei Beweise vorgelegt – und es scheint, als hatten sie dies nicht einmal beabsichtigt, „da wir nicht in der Lage sind, den Anforderungen des österreichischen Rechts gerecht zu werden. Aus diesem Grunde werden wir uns nicht die Mühe machen, jene Details vorzulegen“, ließ der US-Staatsanwalt laut Format die österreichischen Behörden wissen.

Über Firtashs Auslieferung wird am 30. April 2015 entschieden. Dass ihn in den USA ein faires Verfahren erwarten würde, kann nach den bekannt gewordenen Umständen wohl sogar von juristischen Laien ausgeschlossen werden. Dennoch ist fraglich, ob Österreichs Justiz es wagt, sich dem Willen der Amerikaner zu widersetzen.

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