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13. April 2015 / 16:00 Uhr

Laut Gutachten: Bakary J. hat Unwahrheit gesagt

Bis dato kaum fand in den Medien – mit Ausnahme der Kronen Zeitung – eine aktuelle Presseaussendung zum angeblichen Prügelfall Bakary J. Beachtung, in dem auch das komplette Gutachten des Leiters des Instituts für Gerichtsmedizin der Medizinischen Universität Graz, Univ. Prof. Dr. E. Peter Leinzinger angeführt wurde.

30 Minuten lang mit Schlagstock geschlagen?

Der einst 2006 vor der Abschiebung gestandene Drogendealer Bakary J. dürfte laut dem Gutachten keineswegs von Polizisten (sie waren in Zivil unterwegs und daher unbewaffnet) schwer misshandelt worden sein, wie es zahlreiche linke Medien trommelten. Bekanntlich gab es abenteuerliche Aussagen des Gambiers und ein Foto von seinem rechten Auge, das eine starke Schwellung aufzeigte. Bei der Bundespolizeidirektion sagte er aus, er habe sich am Kopf verletzt, weil er mit dem Polizeiauto angefahren worden und sein Kopf am Betonboden aufgeschlagen sei. Er habe am Kopf sehr stark geblutet. Außerdem hätten drei Polizeibeamte auf ihn eingeschlagen und getreten. Als Zeuge vor dem Landesgericht für Strafsachen gab er am 21.4.2006 an, er sei 30 Minuten lang mit einem Schlagstock geschlagen worden.

Am 8.5.2006 gab Bakary J. am Landesgericht zu Protokoll, die Polizisten hätten auf ihn eingetreten, bis sie nicht mehr konnten. Einer der Polizisten, nämlich der Fahrer, muss besonders gelenkig gewesen sein. Er habe dem stehenden Bakary J. einen Fußtritt gegen den Kopf verpasst, worauf der Gambier zu Sturz gekommen sei. Sein Kopf sei geschwollen gewesen, „ein Auge war geschlossen, überall war Blut“, heißt es im Gutachten. Tritte hätten auch seine Geschlechtsteile getroffen.

AKH stellte keine groben Verletzungen fest

Wenn dem so war, warum hat er bei seiner Untersuchung im AKH nichts davon beanstandet? Die Diagnose ergab lediglich eine Prellung der rechten Stirnseite mit Abschürfungen, eine Zerrung der Halswirbelsäule, eine Prellung des linken Oberarms und des Beckens. Noch am selben Tag wurde Bakary J. von einem Polizeiamtsarzt untersucht, der keine blutenden Wunden feststellen konnte – lediglich eine kleine Blutkruste oberhalb der rechten Augenbraue. Dass die kleine Schwellung zu einer großen werden könnte, wie sie in den Medien dokumentiert wurden, konnte sich der Amtsarzt nicht vorstellen.

Gutachten spricht von leichter Körperverletzung

Das nun vorliegende, insgesamt 25 Seiten umfassende Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die von Bakary J. geschilderten Angaben sich mit seinen Verletzungen aus gerichtsmedizinischer Sicht nicht in Einklang bringen ließen. Im der Presseaussdendung heißt es sogar, dass „Bakary J. offensichtlich die Unwahrheit gesagt hat“. Vielmehr seien die Verletzungen von Bakary J., die von mehreren Ärzten untersucht und dokumentiert wurden, insgesamt als eine leichte Körperverletzung zu werten, die mit dem – von den verurteilten Beamten geschilderten – Sturz im Zuge eines Fluchtversuches in Einklang stünden.

Wiederaufnahme von Verfahren gefordert

Eine wohl nicht unwesentliche Erkenntnis, weshalb auch die Anwältin Maria Zehetbauer im Auftrag der betroffenen Ex-Wega-Beamten die Wiederaufnahmen des Verfahrens fordert. Bakary J. wurden in der Vergangenheit bereits 110.000 Euro an Schmerzensgeld überwiesen. Sein Anwalt Nikolaus Rast fordert für seinen Mandanten sogar noch eine weitere Entschädigungszahlung von 384.000 Euro sowie eine Pension von 1.000 Euro monatlich. Geld, welches sich die Republik von den verurteilten Beamten wohl wird holen wollen. Im Regressweg müssten die Ex-Polizisten "zahlen bis an ihr Lebensende", meinte Anwalt Rast. Dass sich die – möglicherweise zu Unrecht – verurteilten Polizisten das wohl kaum gefallen lassen wollen, ist nachvollziehbar.

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