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Das Straflandesgericht Wien hält Berichterstattung über parlamentarische Aktivitäten für üble Nachrede.

16. April 2015 / 20:00 Uhr

Urteil gegen Unzensuriert: Gericht hebelt Berichterstattungsfreiheit über Parlament aus

Unzensuriert.at musste sich am Dienstag, 14. April 2015, vor dem Wiener Straflandesgericht in einem Medienverfahren verantworten. Als Kläger trat der Kabinettschef des SPÖ-Sozialministers Hundstorfer, Joachim Preiss, auf. Seiner Klage zugrunde liegt ein Artikel, der bereits vor mehr als neun Monaten – genau am 11. Juli 2014 – veröffentlicht wurde. Titel „Schwere Vorwürfe gegen roten Kabinettschef“. Das Urteil könnte weitreichende Folgen für sämtliche Medien haben, denn es greift massiv in die Berichterstattungsfreiheit über parlamentarische Materien ein.

FPÖ-TV wurde verurteilt

Der Unzensuriert-Artikel bezog sich auf Enthüllungen von FPÖ-TV in Zusammenhang mit der Miteigentümerschaft Preiss‘ an einem Zinshaus in Wien-Margareten. Diese Vorwürfe wiederum waren vom FPÖ-Nationalratsabgeordneten Peter Wurm in mehreren parlamentarischen Anfragen erhoben worden. Preiss klagte FPÖ-TV und gewann. FPÖ-TV wurde zu einer Geldstrafe verurteilt und musste das Urteil veröffentlichen (abrufbar in diesem FPÖ-TV-Magazin ab 8:26 Minuten).

Das Urteil gegen den Freiheitlichen Parlamentsklub als Medieninhaber von FPÖ-TV erging wegen der Behauptung, dass in Preiss‘ Zinshaus eine Scheinfirma am Werk gewesen sein soll. Dadurch sei, so das Gericht, der Tatbestand der üblen Nachrede hergestellt worden.

Klage gegen Unzensuriert mit Verspätung

Unzensuriert.at nahm den Artikel über die Causa sofort vom Netz, als die Redaktion von der gerichtlichen Auseinandersetzung Kenntnis erlangte und nicht erst nach dem Urteil gegen FPÖ-TV. Dennoch klagte Preiss nun auch dieses Medium – wohlgemerkt erst, als er den Prozess gegen die Freiheitlichen gewonnen hatte, also Monate nach der Veröffentlichung des beanstandeten Textes.

Das Urteil fiel gleich aus wie gegen FPÖ-TV: Schuldspruch wegen übler Nachrede, 1.000 Euro Geldstrafe. Davor hatte Richter Hartwig Handsur in der Verhandlung einbekannt, sich mit dem Akt nicht allzu intensiv beschäftigt zu haben, weil ohnehin alles im „Parallelverfahren“ – gemeint jenes gegen FPÖ-TV – erörtert worden sei. Nach rund einer Viertelstunde verlas er den Antragstext des Klägers als Urteil.

Parlaments-Berichterstattung ist immunisiert

Tatsächlich gibt es jedoch beträchtliche Unterschiede zum „Parallelverfahren“. Zum einen wurde der konkrete Vorwurf durch Unzensuriert.at gar nicht explizit erhoben, sondern wurde der FPÖ-Abgeordnete Wurm mit diesem Verdacht zitiert. Den wiederum hatte dieser in einer parlamentarischen Anfrage auch zu Papier gebracht – wesentlich umfangreicher und detaillierter als durch Unzensuriert.at wiedergegeben. Und zur Berichterstattung über parlamentarische Anfragen hat das Oberlandesgericht Wien 2003 festgestellt:

Immunisiert sind nicht nur Berichte aus öffentlichen Sitzungen im engeren Sinn. Auch Sitzungen, die nur den Medien zugänglich sind, gelten als öffentlich. Darüber hinaus sind auch schriftliche parlamentarische Anfragen der Abgeordneten immunisiert; ihr Inhalt darf daher sanktionslos veröffentlicht werden.

Umso erstaunlicher mutet in diesem Lichte der Schuldspruch gegen Unzensuriert.at an. Bei Lektüre sowohl der Anfrage als auch des Unzensuriert-Artikels – beide befinden sich im Gerichtsakt, wir verzichten aus medienrechtlichen Überlegungen auf die wörtliche Wiedergabe – sollte klar sein, dass alle behaupteten Sachverhalte und die daraus resultierenden Vorwürfe der parlamentarischen Anfrage entstammen, auf die im Unzensuriert-Artikel explizit hingewiesen wurde.

Wir sind daher gespannt, wie Richter Handsur sein Urteil schriftlich begründen wird, und werden dagegen Berufung einlegen. Sollte die Berufungsinstanz den Schuldspruch bestätigen, stünde dies im krassen Gegensatz zur bislang gepflogenen Rechtssprechung zur Berichterstattung über das Parlament und die dort behandelten Materien. Mag man den erstinstanzlichen Schuldspruch noch der mangelhaften Befassung mit dem Akt zuschreiben, so würde es nicht wundern, wenn bei Beharren auf diesem Urteil angesichts der politischen Herkunft des Klägers der Vorwurf der Politjustiz laut würde.

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