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Im Parlament beschlossene Gesetze gelten für Politiker wie Hans Niessl (SPÖ) anscheinend nicht.

11. Mai 2015 / 10:00 Uhr

Beim “Kopfverbot” setzt bei SPÖ-Politikern das Hirn aus

Wenn die Nationalratsabgeordneten im Parlament ein Gesetz beschließen und sich dann selbst nicht daran halten, ist der Staat endgültig im Korruptionssumpf angekommen. Über dem Gesetz scheint zum Beispiel der Landeshauptmann im Burgenland, Hans Niessl (SPÖ), der am 31. Mai eine Landtagswahl zu schlagen hat, zu stehen. Er ließ mit Steuergeld eine Beilage der Tageszeitung Kurier finanzieren, in der er selbst im besten Licht dargestellt wird. Großformatige Fotos inklusive. Dass diese Werbung für Niessl gegen das so genannte „Kopfverbot“ im Medientransparenzgesetz verstößt, scheint aber keinen zu interessieren.

Gesetzesverstoß unter Kurier-Flagge

Weil es keine Strafen für diese Vergehen gibt und sich für Maßregelungen niemand zuständig fühlt, nehmen die Politiker, wie Niessl, dieses Medientransparenzgesetz offenbar nicht ernst. Das Amt der burgenländischen Landesregierung sagte gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal vom 9. Mai, der Kurier sei verantwortlich. Kurier-Chefredakteur Helmut Brandstätter sagte, die Mediaprint – also der gemeinsame Vermarkter von Kurier und Kronenzeitung – sei verantwortlich. Ethische Bedenken über diesen Gesetzesverstoß unter Kurier-Flagge habe Brandstätter nicht. Laut Medienbehörde KommAustria gebe es bei Verstößen gegen das Verbot von Politikerfotos keine Sanktionen, und es ist auch niemand zuständig. Die Idee sei, dass die gesetzliche Regelung am Ende zur Selbstkontrolle der Politik führe, wie sie für die Zeitungen der Presserat und für die Werbewirtschaft der Werberat wahrnehmen. Für Verstöße gegen das Medientransparenzgesetz und Umgehungen fühlen sich diese Einrichtungen nicht zuständig.

Niessl ist nicht der einzige SPÖ-Spitzenpolitiker, der das „Kopfverbot“ umgeht. In Wien passiert das am laufenden Band, etwa mit Wohnbaustadtrat Michael Ludwig, oder in Tirol mit Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Das wird sich in Zukunft auch nicht ändern, trotz des Medientransparenzgesetzes, das sich als zahnlos erweist. Und wenn man weiß, welche Durchschlagskraft der Presserat bei Vergehen der Medien hat, nämlich gleich null, kann man nur hoffen, dass sich zur Überwachung des „Kopfverbots“ nicht eine ähnliche Organisation bildet, die höchstens zum Krenreiben da wäre.

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