Demokratisch, kritisch, polemisch und selbstverständlich parteilich

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser von der SPÖ ignoriert den E-Card-Missbrauch.

31. Mai 2015 / 13:45 Uhr

Gesundheitsministerin verharmlost den Missbrauch von gestohlenen E-Cards

Auf dem linken Auge ist die österreichische Sozialdemokratie offensichtlich von kollektiver Blindheit geschlagen. Vor allem, wenn es darum geht, den Missbrauch von Sozialleistungen aufzudecken und diesen abzustellen. Ein Paradebeispiel liefert hier wieder einmal Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser von der SPÖ, die den Missbrauch von gestohlenen oder „verlorenen“ E-Cards offensichtlich wider besseren Wissens verharmlost.

Auf eine entsprechende Anfrage von FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein redet die rote Gesundheitsministerin den Missbrauch bei den alljährlich 200.000 verlustig gegangenen E-Cards bewusst klein:

Ganz allgemein ist im gegebenen Zusammenhang festzuhalten, dass das e-cardSystem auch ohne Foto vor Missbrauch wesentlich sicherer als das frühere System des Krankenscheins ist und daher nach den laufenden Erhebungen des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger die Zahl der Missbrauchsfälle hinsichtlich der ungerechtfertigten Inanspruchnahme ärztlicher Hilfe im Verhältnis zur Gesamtzahl der Ordinationen tatsächlich als sehr gering – geringer als vor Einführung der e-card – bezeichnet werden kann.

Die Missbrauchsfälle stellen keine erhebliche Belastung der Krankenversicherungsträger dar und haben für die Finanzlage der Versicherungsträger keine reale Bedeutung. „Gestohlene und verlorengegangene“ e-cards sind keine potenziell taugliche Grundlage für Sozialmissbrauch.

E-Card-Betrug kein Problem – trotzdem Initiativen

Dass hier Gesundheitsministerin Oberhauser mit unterschiedlichem Maße misst, zeigt der weitere Verlauf der Anfragebeantwortung an das österreichische Parlament. Obwohl es kein Problem gibt, wird eine Novelle zum Sozialbetrug genau auf diese Gefahrenlage abgestellt:

Zuletzt hat die Bundesregierung im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 Maßnahmen zur Verhinderung von e-card-Missbrauch beschlossen. Die Umsetzung dieser Beschlüsse findet sich im aktuell in Begutachtung befindlichen Entwurf des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz (SBBG): Einerseits sieht die geplante Änderung des § 149 Abs. 2 ASVG vor, dass in Spitalsambulanzen jedenfalls die Identität des e-card Nutzers/der e-card Nutzerin überprüft werden muss, andererseits soll § 342 Abs. 1 Z 3 ASVG dahingehend geändert werden, dass im niedergelassenen Bereich die Identität des Patienten/der Patientin überprüft werden muss, sofern dieser/diese dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin nicht bekannt ist. Als Sanktion für die Nichteinhaltung der Überprüfung soll § 342 Abs. 4 ASVG dahingehend ergänzt werden, dass die wiederholte Nichtdurchführung der Identitätsfeststellung als Kündigungsgrund des Einzelvertrages normiert wird.

Auf technischer Ebene wurden folgende Vorkehrungen getroffen: Wird eine wegen Diebstahl oder Verlust gesperrte e-card bei einem/einer Vertragspartner/in vorgelegt, erhält diese/r beim Einlesen zusätzlich zur Information, dass die Karte gesperrt ist, auch die Information über den Sperrgrund und eine Aufforderung, die Identität der Patientin/des Patienten zu prüfen. Wird nach einer Kartensperre wegen Diebstahl oder Verlust ein/e Vertragspartner/in ohne e-card aufgesucht, erhält diese/r bei einer Erstkonsultation (erstmalige Inanspruchnahme eines Vertragspartners in einem Abrechnungszeitraum) die Zusatzinformation „Bitte überprüfen Sie die Identität der Patientin/des Patienten (bestehende Kartendiebstahls- oder Verlustmeldung)!“.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

28.

Mrz

10:59 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Wenn Sie dieses Youtube-Video sehen möchten, müssen Sie die externen YouTube-cookies akzeptieren.

YouTube Datenschutzerklärung

Share via
Copy link