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Hinter Gittern sahen sich die beiden Afrikaner – Opfer und Täter – wieder.

4. Juni 2015 / 17:00 Uhr

“Stirb, du Hurensohn”: Täter und Opfer in gleicher Zelle

In der Pizzeria Camorra kam es Anfang April zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen zwei Ausländern. Der Name des Lokals dürfte demnach auch Programm geworden sein, ist doch die italienische Camorra eine Mafia-Gruppe, die mit besonderer Brutalität vorgeht. Bei den beiden Streithähnen handelt es sich jedoch nicht um Italiener, sondern zwei Afrikaner, die wegen einer Frau in Streit geraten waren. Schließlich zückte einer der beiden ein Messer und verletzte sein Gegenüber schwer. Kurze Zeit später trafen sich Täter und Opfer jedoch schon fernab von der Anklagebank wieder – nämlich in der gemeinsamen Zelle.

Zellenkollegen

Am 2. April dieses Jahres geraten in einer Pizzeria in Wien-Favoriten zwei ausländische Männer aneinander und der Streit endet schließlich mit einer Messerstecherei. Weil der 24-jährige Afrikaner einen 28-jährigen Marokkaner beleidigte, indem er behauptete, seine Freundin würde mit jedem schlafen, rastete der Marokkaner aus. Er zückte ein Messer und attackierte sein jüngeres Opfer mit den Worten „Stirb, du Hurensohn“.

Kurze Zeit nach der Tat setzte sich der Verdächtige nach Mailand ab, wo er auch drei Monate später von der Polizei geschnappt wurde und aufgrund eines europäischen Haftbefehls nach Wien überstellt wurde. Dort wurde er bis zum Tag des Prozesses in der Haftanstalt Josefstadt in Untersuchungshaft genommen. Einsam war die Zeit für ihn allerdings nicht lange, kurze Zeit später stand er just dort nämlich seinem ehemaligen Opfer gegenüber. Der 24-jährige Ausländer dürfte kurze Zeit später ebenfalls straffällig geworden sein und wurde genau in die selbe Zelle eingeliefert. Beschwert hat sich jedoch die gesamte Zeit über keiner der beiden.

"In der Justizanstalt Josefstadt gibt es 6.000 bis 7.000 Einlieferungen pro Jahr", sagte Peter Prechtl, Leiter der Vollzugsdirektion, und gab an, dass man kaum damit rechnen kann, neben dem Täter auch das Opfer einsperren zu müssen. Beim Prozess Ende Mai wurde der ältere Marokkaner schließlich aufgrund von Notwehr –  ohne Einsprüche der Staatsanwaltschaft – in die Freiheit entlassen.

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