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9. Juni 2015 / 07:30 Uhr

Fall Bakary J.: Von 110.000 Euro nur 3.718 abgerechnet

Aufgrund regelmäßiger parlamentarischer Anfragen der FPÖ-Nationalratsabgeordneten Dagmar Belakowitsch-Jenewein kommen immer neue dubiose Fakten rund um die Geldzuwendungen der Republik Österreich an das anngebliche Folteropfer Bakary J. ans Tageslicht. Wie berichtet, bekam der Gambier im Jahr 2013 durch das Innenministerium insgesamt 110.000 Euro Steuergeld zugesprochen – angeblich, weil er das Geld für Gutachten und Therapien aufgrund schwerer Traumatisierungen, entstanden durch die Misshandlungen, benötigt habe.

Republik „behält sich Widmung vor“

Zur Frage nach dem Procedere, das dem mehrfach vorbestraften Drogenhändler freiwillige Geldzuweisungen aus Steuergeld einbrachte, antwortete Innenministerin Johanna Mikl-Leitner nun:

„Die Zahlungen der Republik wurde in Entsprechung der Empfehlungen der Finanzprokuratur ohne konkrete Widmung (diese behält sich die Republik Österreich noch vor) an die rechtsfreundliche Vertretung des Herrn Baidjanko M. [einer der vielen Alias-Namen des Bakary J., Anm.] durch die hierfür zuständigen Abteilungen im Bundesministerium für Inneres veranlasst.

Was genau die Finanzprokuratur dem BMI tatsächlich „empfohlen“ hatte und wann „die Republik Österreich“ gedenkt, eine Widmung für das längst ausbezahlte Geld zu (er-)finden, verriet die Innenministerin nicht. Auf die konkrete Nachfrage nach den immer wieder erwähnten „Gutachter-Kosten“ erhielt Belakowitsch-Jenewein folgende Antwort:

Herr Baidjanko M. hat dem Bundesministerium für Inneres bis zum 27. September 2013 insgesamt zwei Rechnungen für zwei Gutachten vorgelegt, welche sich auf insgesamt € 3.718,00 beliefen.

Das heißt auf gut deutsch: Bakary J. alias Baidjanko M. alias Faiteh B. kassierte von der Republik im Jahr 2013 zumindest 106.282 Euro ohne jegliche Widmung – ob die restlichen 3.718 Euro rechtens abgerechnet wurden, erscheint ebenfalls untersuchenswert. Aber dafür gibt es zumindest Rechnungen.

Ex-Polizisten warten weiter

Über die bereits im Herbst 2014 beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens durch die drei angeblichen und bis dahin unbescholtenen „Folterpolizisten“, die sich als politische Bauernopfer sehen, ist übrigens noch immer nicht entschieden.

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