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TBC wurde früher als Schwindsucht bezeichnet. Sie wird durch Tröpfcheninfektion übertragen und befällt die Lunge.

12. Juni 2015 / 12:20 Uhr

Politik des Vertuschens: SPÖ-Stadträtin sorgt für Hysterie nach Tuberkulose-Fällen in Schulen

Tuberkulose-Alarm in Wien: An Schulen sind drei voneinander unabhängige Krankheitsfälle gemeldet worden. Wo, das verschweigt SPÖ-Gesundheitssstadträtin Sonja Wehsely, die sich in ihrer ersten Begründung auf den Datenschutz berief. Als dann Verfassungsschutzexperten im Ö1-Morgenjournal die Argumentation von Wehsely als falsch einstuften, schwenkte die rote Stadträtin um. Die juristische Begründung für die Geheimhaltung lautet nun: Im Tuberkulosegesetz sei eine „Verschwiegenheitspflicht“ festgelegt.

Hochansteckende Krankheit

Ganze Schulen betreffe das aber auch nicht, kritisieren Kenner der Materie, sondern damit seien nur die betroffenen Personen selbst gemeint. Was die SPÖ-Gesundheitsstadträtin also geritten hat, die Orte dieser gefährlichen, hochansteckenden Krankheit, die in Wiener Schulen kursiert, nicht bekannt zu geben, bleibt ein Rätsel. So kann nur vermutet werden, dass die Tuberkulose-Fälle in Schulen mit großem Ausländeranteil ausgebrochen sind. Ein vermehrtes Einschleppen gefährlicher Krankheiten durch Zuwanderer hat kürzlich auch die deutsche ÄrzteZeitung bestätigt. Auch die Erkenntnisse der Untersuchung in deutschen Asylzentren sprechen für sich. Während es unter 100.000 Einheimischen durchschnittlich zu 6 Neuerkrankungen kommt, spricht das Gesundheitsamt Trier etwa von 277 Erkrankungen je 100.000 im rheinland-pfälzischen Asylaufnahmezentrum. Ist das der wirkliche Grund, warum Wehsely sich anscheinend verbissen eine Ausrede suchte, um die Schulen nicht bekannt zu geben?

Behördentätigkeit verschleiert

Das Ö1-Morgenjournal konfrontierte Datenschutzexperten mit der Frage der Geheimhaltung. Der Verfassungsrechtsprofessor Daniel Ennöckl hielt die Auffassung der Stadt Wien für falsch. Auch Hans Zeger, Mitglied des Datenschutzrates und Obmann der Gesellschaft für Datenschutz, konnte der Geheimhaltung nichts abgewinnen. „Auch das Datenschutzgesetz erlaubt es, dass wichtige Infos der Behörden an die Bürger weitergegeben werden. Eine Frechheit, dass man hier ein Grundrecht verwendet, um Behördentätigkeit zu verschleiern“, sagte Zeger.

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