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Das Höchstgericht könnte die Schaumweinproduzenten von Steuer befreien.

18. Juni 2015 / 16:30 Uhr

Verfassungsgerichtshof befasst sich mit Angemessenheit der Schaumweinsteuer

In der laufenden Session des Verfassungsgerichtshofes(VfGH), die bis zum 4. Juli 2015 geht, befassen sich die Höchstrichter mit dem leidigen Thema der Schaumweinsteuer. Schaumweinproduzenten hatten die 2014 wiedereingeführte sogenannte „Sektsteuer“ von Anfang an bekämpft. Das Bundesfinanzgericht, das als Berufungsbehörde gegen einen Schaumweinsteuerbescheid tätig wurde, hatte in Folge  einen Gesetzesprüfungsantrag an den VfGH gestellt.

Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts leidet das aktuelle Schaumweinsteuergesetz unter der fehlender Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit. Hauptkritikpunkt ist die Tatsache, dass zwar der heimische Sekt besteuert wird, die Importprodukte Proseco und Frizzante jedoch nicht. Das sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit.

FPÖ war von Anfang an gegen Sektsteuer

Die FPÖ hatte von Anfang an vor der Wiedereinführung der Sektsteuer, die aus guten Gründen 2004 abgeschafft worden war, gewarnt. Vor allem der durch diese Steuer produzierte Standortnachteil für rund 3.000 Weinbauern als Zulieferer und die heimische Schaumweinerzeugung wurden bereits Anfang 2014 von FPÖ-Konsumentenschutzsprecher Peter Wurm aufgezeigt. Gegenwärtig ist durch diese Steuer nur ein Bruchteil der angestrebten 35 Millionen Euro an Einnahmen für den Staatshaushalt hereingekommen. 

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