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Für ein Motorboot wurde am Ende des Badestegs ein kleines Bootshaus gebaut. Die Markise kommt noch drauf.

7. Juli 2015 / 12:30 Uhr

“Bootsbucht mit Markise” verschandelt Wörthersee: Anrainer sprechen von “Sauerei”

Eine kleine "Motorboot-Garage" direkt im Wörthersee in Kärnten sorgt derzeit für Riesenaufregung bei Anrainern und Naturschützern. Denn die von einem Schweizer Reichen errichtete "Bootsbucht mit Markise", wie sie im Behördenjargon verharmlosend bezeichnet wird, sollte es eigentlich nicht mehr geben. Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land genehmigte den Bau 60 Meter vom Ufer der Gemeinde Pörtschach am Wörthersee trotzdem – auch mit Zustimmung der Eigentümerin, den Österreichischen Bundesforsten.

Luxusausführung mit Hebebühne

In Kärnten kann man die Genehmigung der Behörde nicht fassen, hat es doch vor zwei Jahren einen ähnlichen Fall in der bekannten Loretto-Bucht gegeben. Damals handelte es sich um ein Bootshaus am Ufer des Sees, das nach Meinung der Anrainer ganz und gar nicht in das Ortsbild passte. Politik und Bundesforste waren sich aufgrund dieses Vorfalls einig, solche Bauten nicht mehr zuzulassen. Diese Entscheidung wurde von den Medien auch so transportiert. Doch jetzt passiert genau das Gegenteil: Ein "Bootshaus" entsteht zwar nicht am Ufer, dafür aber direkt im See. Und als Luxusausführung kam auch noch eine Hebebühne dazu, die das Motorboot in die richtige Stellung für die Benutzer bringen soll.

Die Anrainer sind erbost: "Nur damit zwei Personen noch bequemer einsteigen können, wird eine so unfassbare Genehmigung erteilt," sagt Wilfried S. Wenn dies Schule mache, "dann gute Nacht für den Wörthersee. Diese Áufbahrungshalle´ für ein Boot wird uns als Mahnmal die nächsten Jahrzehnte erhalten bleiben."

Anrainer ohne Parteienstellung

Die sinnlose Zerstörung des Wörthersees geht offenbar mit Deckung der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land und den Bundesforsten weiter. Die "Bootsbucht mit Markise" für Herrn R. wurde von der BH mit der Geschäftszahl KL 5-See-881/2009(015/2015) bewilligt. Anrainer hätten in Wasserrechtsangelegenheiten keine Parteienstellung, wurde jenen mitgeteilt, die gegen die Errichtung der Badeplattform samt Boots-Garage vorgehen wollten. Klaus Bidovec von der Abteilung Bereich 5 – Wasserrecht, Bauwesen und Verwaltungsstrafrecht der BH teilte in einem Schreiben vom 22. Juni 2015 einem Beschwerdeführer mit:

Für die Verfügung eines Baustopps bzw. der Verhängung eines einstweiligen Bauverbotes sehe ich keine Notwendigkeit. Dies zuletzt nicht auch deshalb, weil laut Angaben des Architekten Bauarbeiten bis auf geringe Kleinigkeiten bereits fertig gestellt wurden.

Wer also bereits einen Bau – bis auf Kleinigkeiten – fertiggestellt hat, braucht von der Behörde offenbar nichts mehr zu befürchten. Die Bundesforste wiederum verlassen sich auf die Bezirkshauptmannschaft, wie Pressepsrecherin Pia Buchner gegenüber unzensuriert.at erklärt: Die Behörden hätten die Adaptierung geprüft und sowohl wasserrechtich als auch naturschutzrechtlich genehmigt. Die Markise habe den Vorteil, so Buchner weiter, "dass sie nur dann ausgezogen wird, wenn das Boot im See ist". Gewässerokologisch sei das die bessere Variante, da es zu weniger Beschattung komme (eben nur in den Sommermonaten).

Schutz von Seeuferflächen

Anrainer sehen das übrigens nicht so, denn während der kälteren Jahreszeit müssen sie mit Sicht auf einen hässlichen Stangentorso leben. Auf die Frage, ob eine solche "Bootsbucht mit Markise" nun jeder Wörthersee-Anrainer bauen dürfe, antwortete Buchner: "Die mit dem Land Kärnten 2012 getroffene Vereinbarung vor allem zum Schutz von Seeuferflächen ist auch weiterhin aufrecht: Diese sieht im Wesentlichen vor, dass es keine weiteren Verbauungen in schützenswerten Zonen mehr geben wird. Adaptierungen von bereits bestehenden Seeüberbauten (Stege, Seeeinbauten etc.) in gleich bleibendem Flächen-Ausmaß sind möglich, jedoch darf die Gesamtfläche/Bestand nicht vergrößert werden (auch im ggstdl. Fall blieb die Gesamtfläche unverändert und wurde nicht vergrößert)."

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