Einen Mega-Kredit gegenüber ausländischen Gesundheitskostenträgern, der per 31.12.2014 die Horrorsumme von nicht weniger als 232,4 Millionen Euro umfasst, leistet sich die Republik Österreich in Namen der österreichischen Sozialversicherten. Diese Summe haftete zuletzt aus von ausländischen Sozialversicherungsträgern und Krankenkassen für Leistungen ihrer Versicherten gegenüber Österreich aus. Es geht also um jenes Geld, das zu bezahlen ist, wenn nicht in Östrereich versicherte Ausländer Krankenbehandlung in Anspruch nehmen.
Allein rund 181 Millionen Euro waren Ende 2014 bei den Landesgesundheitsfonds – den Trägern der Landeskrankenanstalten – als Kostenersätze offen. Dazu kamen rund 50 Millionen Euro gegenüber den Gebietskrankenkassen. Die Beiträge sind zuletzt stark gestiegen, so etwa sei 2008 bei den Gebietskrankenkassen um rund 19 Millionen Euro und bei den Landesgesundheitsfonds sogar um knappe 128 Millionen Euro.
18-monatiges Zahlungsziel für ausländische Krankenkassen
Grund für diese horrenden Außenstände sind wieder einmal EU-Regelungen, die Österreich zu dieser Großzügigkeit rechtlich zwingen. Rechtsgrundlage für diese unsinnigen Kredite für ausländische Kranke, die hier das Gesundheitssystem in Anspruch nehmen ist , eine EU-Verordnung.
In dieser wird unter anderem festgelegt, dass die ausländischen Gesundheitskostenträger eine 18-Monats-Frist haben, bis sie ihre Schulden bei einheimischen Krankenkassen und Spitälern zu bezahlen haben. Diese Frist kann sich sogar noch verlängern, wenn sich Österreich und die ausländischen Kostenträger nicht einig über Anspruch und Höhe sind. In diesem Fall sind bis zu 36 Monate Zeit, bis dass das Geld nach Österreich fließt.
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