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6. August 2015 / 09:45 Uhr

Keine Parkplätze aber leerstehende Schanigärten: Das Spiel mit dem Bürger

Immer öfter erreichen unzensuriert.at in den Sommermonaten Zuschriften von verärgerten Bürgern, welche sich mit einer Schanigartenflut konfrontriert sehen. Zwar lädt der gemütliche Platz im Freien zum Verweilen an warmen Tagen ein, andererseits wird dadurch aber auch das immer größer werdende Parkplatzproblem verdeutlicht. Wütende Anrainer fragen sich nun, warum ein Gastgarten über mehrere Parkplätze überhaupt genehmigt wird, wenn das Lokal fast einen ganzen Monat zugesperrt hat.

Leere Schanigärten behindern Parkplatzssuche

Nicht selten werden gerade in den Ferienmonaten die Parkplätze noch einmal richtig knapp. Zwar fahren gerade in dieser Zeit sehr viele Familien auf Urlaub und befinden sich nicht in Wien, die Zuhausegebliebenen kämpfen aber mit den immer kleiner werdenden Flächen für ihre Autos und unzähligen Baustellen. So kann man diese Problematik auch sehr deutlich in den vielen kleinen Straßen und Gassen Wiens beobachten, wo etwa ein Großteil der Parkflächen für ebensolche kaum genützten Gastgärten herhalten müssen.

In der Josefstadt wurde den Anrainern zu Beginn des Jahres etwa von der zuständigen ÖVP-Bezirksvertretung versprochen, neue Anrainerparkplätze zu schaffen. Sobald dies allerdings geschehen war, wurde im Bereich der Kupkagasse etwa die gesamte neu errungene Fläche mit einem Schanigarten zugepflastert, der erst ab 18 Uhr aufsperrt und nur bis 22 Uhr sein Geschäft unter freiem Himmel betreiben darf. Auf der gegenüberliegenden Seite zeigt sich eine ähnliche Problematik, wo die übrigen zwei Parkflächen von einem interimistischen Gastgarten belagert werden, der ohnehin fast den ganzen Monat August über zugesperrt hat.

Übrig bleiben wie so oft nur die großzügig vergebenen Behindertenparkplätze oder eben Geschäftsstraßen, auf denen auch trotz Parkpickerl eine Parkuhr verlangt wird und nicht länger als 1,5 bis 2 Stunden geparkt werden darf. Für das Betreiben des Schanigartens muss übrigens nicht etwa nachgewiesen werden, dass auch ausreichend Kundschaft für die übertrieben große Fläche besteht, es müssen lediglich Verwaltungsabgaben bezahlt werden, die sich nach Zonen gliedern. Ein Anrainer hingegen bezahlt für ein volles bzw. sogar für zwei volle Jahre Parkgebühren, ohne die Anrainerparkplätze über die Sommermonate nützen zu können.

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