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Die Innsbrucker Bürgermeisterin löste einen gültigen Vertrag prompt wegen Missfallens auf.

19. August 2015 / 18:15 Uhr

Diskriminierung: Burschenschafter klagen Innsbrucks Bürgermeisterin

Meinungs- und Versammlungsfreiheit wird nicht nur in den kommunistisch regierten Ländern dieser Welt klein geschrieben, auch in Österreich ereignete sich im Jahr 2013 ein Paradefall. Als damals die Tiroler Burschenschaft Brixia die übrigen Bünde der Deutschen Burschenschaft zu einer großen Veranstaltung in die Innsbrucker Messehalle lud, wurde sie prompt trotz gültigem Vertrag von der schwarzen Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer daran gehindert. Diese wollte mit ihrer Vertragsauflösung ein Zeichen setzen, dass hierzulande wohl doch nicht ganz Versammlungsfreiheit herrscht.

Rechtsstaat immer noch in Kraft

Schon damals kündigte die veranstaltende Burschenschaft rechtliche Schritte an, wartete aber das dennoch erfolgreiche Wochenende mit mehreren hundert Teilnehmern ab. Als Zeichen, dass die Reaktion der ebenfalls korporierten – allerdings in einer katholischen Damenverbindung – Bürgermeisterin nicht spurlos an den Angereisten vorbei ging, fand auch eine große Demonstration durch die Innenstadt statt. In einem Ausweichquartier wurde die Veranstaltung nichts desto trotz abgehalten und die Polizei hatte alle Hände voll zu tun, die Teilnehmer vor linksextremistischen Übergriffen zu schützen.

Nun erfolgte jedoch der bereits angekündigte rechtliche Schritt, und vertreten durch FP-Landesparteiobmann Markus Abwerzger, erstatteten die Organisatoren eine Anzeige gegen die Stadt und deren Vertreterin Oppitz-Plörer. Die Auflösung des Vertrags sei offenbar nur darum zustande gekommen, weil der Bürgermeisterin die Ansichten der Gastgeber nicht genehm gewesen ist. Durch die Diskriminierung seien Mehrkosten in der Höhe von mehr als 7.000 Euro entstanden, welche nun per Schadenersatzklage eingefordert werden: „Das Tiroler Antidiskriminierungsgesetz verbietet jede Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Weltanschauung. Eine Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person aufgrund ihrer Anschauungen in einer vergleichbaren Situation eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfahren würde“, so Abwerzger.

Oppitz-Plörer selbst zeigte sich überrascht von der Vorgehensweise, da ihre Haltung weit über die Stadtgrenzen hinaus Zustimmung gefunden hätte. Dass ihre Haltung ein gerichtliches Nachspiel haben könnte, sieht sie nicht so eng.

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