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15. September 2015 / 11:41 Uhr

Wiener Naturwacht empört: “Schwarzbau im Hof steht trotz Abrissbescheid im Jahr 2013”

Der Obmann der Wiener Naturwacht, Anton Reisner, versteht die Welt und die österreichischen Gesetze nicht mehr: "Seit 2013 besteht ein Abrissbescheid für ein Gebäude in der Fruethstraße 5 im 3. Bezirk, doch der offensichtliche Schwarzbau steht immer noch – kann hierzulande jeder machen, was er will?" "Nein" sagt die Baupolizei, deren Pressesprecher DI Hannes Kirschner gegenüber unzensuriert.at mitteilte: "Der Abtragungsbescheid ist in Rechtskraft erwachsen, allerdings hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) aufschiebende Wirkung zuerkannt, da ein Bauansuchen zur nachträglichen rechtlichen Sanierung anhängig ist. Dieses wird demnächst zu einem Abschluss gebracht."

Ahornbaum gefällt

Die Bewohner des Hauses schauen dem behördlichen Schauspiel nun schon zweieinhalb Jahre zu. Naturwacht-Obmann Reisner sagt, dass ihn aufmerksame Anrainer informiert hätten, als im Hof des Gebäudes ein Ahornbaum – angeblich ohne Genehmigung – einfach gefällt worden wäre. Die Eigentümerin der Liegenschaft, die EPI Privatstiftung, soll dann – wieder ohne Bewilligung durch die Behörden – ein Gebäude errichtet haben. Und zwar an jener Stelle, wo zuvor eine Holzbaracke stand. Das mutmaßliche Vergehen wurde der Baupolizei zur Anzeige gebracht, die am 21. März 2013 einen Abrissbescheid ausstellte, in dem es heißt:

Gemäß § 129 Abs 10 BO ist der ohne Baubewilligung errichtete Bau zu beseitigen, da eine Baubewilligung bislang nicht erwirkt worden ist. […] Bei Nichterfüllung des Auftrages ist die Behörde verpflichtet, […] Vornahme der angeordneten Leistung durch die Vollstreckungsbehörde auf Gefahr und Kosten des/der Verpflichteten durchführen zu lassen, ohne dass dieser jedoch hierauf einen Rechtsanspruch hat.

Berufungen der EPI Privatstiftung zögern die Causa offenbar weiter hinaus. Die Liegenschaftseigentümerin war telefonisch unter der Adresse in der Windmühlgasse im 6. Wiener Gemeindebezirk nach mehrmaligen Anrufen nicht erreichbar. Der Stiftungsanwalt, Lorenz E. Riegler, erklärte gegenüber unzensuriert.at, zu dieser Angelegenheit keine Stellungnahme abgeben zu wollen. Er ergänzte nur: "Seien Sie vorsichtig, was Sie schreiben. Die bisherigen Artikel dazu, z. B. in der Zeitung Heute, grenzen an der Unwahrheit." In Wahrheit ist der Abtragungsbescheid der Baupolizei für das Gebäude in der Fruethgasse in Rechtskraft erwachsen, wie DI Kirschner von der Baupolizei mitteilte. Ob es zu einer "nachträglichen rechtlichen Sanierung" kommt, entscheidet nun der VwGH.

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