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Donauinselfest: Aus welchem Vertrieb kamen die vielen Zigarettenstummel?

15. September 2015 / 18:33 Uhr

Donauinselfest: Finanzminister Schelling deckt roten Zigarettenhandel

Einigermaßen schwer tun sich Rot und Schwarz offensichtlich in der Causa „Roter Zigarettenhandel am Wiener Donauinselfest 2015“. Nachdem Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) bekanntgegeben hatte, dass von Seiten der Gebietskrankenkasse bei den eingesetzten Arbeitnehmern des mutmaßlichen Tabakwarenvertreibers gar keine Kontrollen vorgenommen wurden, und es sich um eine Ges.m.b.H. handeln solle, – mehr zu verraten sei aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt, steuert Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) eine andere Variante in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage bei:

Nach den dem BMF vorliegenden Informationen erfolgten die thematisierten Verkäufe von Tabakwaren am Wiener Donauinselfest 2015 durch einen Inhaber einer Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gastgewerbes gemäß § 40 Tabakmonopolgesetz 1996. Die vertriebenen Zigaretten wurden von Tabaktrafikanten erworben und mit dem gesetzlich vorgesehenen Aufschlag weiterverkauft. Bei den in Rede stehenden Tabakwaren handelt es sich, wie bei sämtlichen bei Tabaktrafikanten erworbenen Tabakwaren, um gemäß den Bestimmungen des Tabaksteuergesetzes 1995 bereits versteuerte Tabakwaren.

Donauinselfest: Kontrolle ergab keine Wahrnehmungen

Woher der schwarze Finanzminister diese Infos hat, verrät er allerdings nicht, sondern verweist auf „untergeordnete Zuständigkeiten“. Und die Monopolverwaltung war offensichtlich überhaupt nicht eingebunden. Insider aus Wirtschaftskammer und Finanzministerium glauben den Grund zu kennen: Die „große Koalition“ im Wiener Landesgremium aus ÖVP-Wirtschaftsbund und Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband (SWV) hat offensichtlich kein Interesse an einer Aufklärung und da machen selbstverständlich die roten und schwarzen Minister mit: 

Die Finanzpolizei führte beim Donauinselfest 2015 risikoorientierte Kontrollen durch und hat Betriebe im Bereich der Security und des Veranstaltungsmanagements kontrolliert. Es konnten dabei auch keine Wahrnehmungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Zigaretten gemacht werden. Die Zuständigkeit für die Vollziehung der Angelegenheiten des Tabakmonopolgesetzes und der Tabaksteuer liegt beim örtlichen Zollamt.

Durch Organe des örtlich zuständigen Zollamts Wien wurden im Zuge des Donauinselfestes 2015 verbrauchssteuerrechtliche Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Verdachtsmomente hinsichtlich eines illegalen Zigarettenhandels ergaben sich bei diesen Kontrollen jedoch nicht. Eine Zuständigkeit der Monopolverwaltung GmbH wäre nur hinsichtlich des Verkaufes von Tabakwaren auf derartigen Festen durch Trafikantinnen und Trafikanten gegeben.

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