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Eine dreiköpfige Familie muss in Deutschland ihre Wohnung verlassen weil die Stadt Asylanten darin einquartieren will.

24. September 2015 / 11:50 Uhr

Deutschland: Mutter mit zwei Kindern wird Wohnung wegen Asylanten weggenommen

Unzensuriert.at berichtete bereits des öfteren über Pläne, Wohnungen und andere Immobilien für Asylanten zwangsenteignen zu lassen. Vor allem rote und grüne Stadtregierungen in Deutschland forderten dies zuletzt immer öfter. In Hamburg etwa werden bereits Gewerbeimmobilien für Einwanderer beschlagnahmt. Nun ist der erste private Fall im Bundesland Nordrhein-Westfalen eingetreten. 

Mutter mit zwei Kindern für Asylanten gekündigt

In der kleinen Stadt Nieheim muss nun eine Mieterin ihre Wohnung räumen, weil die Stadt Eigenbedarf angemeldet hat. Zukünftig sollen dort nämlich „Flüchtlinge“ einquartiert werden. Die 51-jährige lebt dabei bereits seit 16 Jahren mit ihren zwei Kindern in der 90 Quadratmeter großen Wohnung. Bereits jetzt wohnt eine siebenköpfige Asylanten-Familie über ihr, so die Mieterin. Am 1. September habe sie schließlich einen Kündigungsbrief von der Stadt bekommen, indem es heißt sie müsse die Wohnung bis Mai 2016 räumen. Die Mieterin ist schockiert. Agesichts des Leerstandes in ihrer Stadt ist ihr nicht klar, warum gerade ihre Wohnung zwangseinteignet wird. Nun muss sie sich samt Kindern eine neue Bleibe suchen. 

Bürgermeister reagiert nicht auf Presseanfragen

Laut dem Nachrichtenmagazin Stern, reagierte der parteilose Bürgermeister Rainer Vidal bisher nicht auf ihre Anfragen bezüglich der Geschichte. Dem Westfalen-Blatt soll er jedoch in einem Interview gesagt haben, die Entscheidung sei nicht leicht gewesen. Es sei zwar eine „unkonventionelle Methode“, als Kommune hätten sie jedoch die Pflicht „Flüchtlinge“ unterzubringen. Da sie kein Geld für einen Unterkunftsbau hätten und auch leerstehnde Objekte anscheinend nicht den Kriterien für Asylanten entsprechen, wurde kurzerhand zur Zwangseinteignung gegriffen.

Der Mieterbund in Deutschland sieht die Sache übrigens als rechtlich nicht zulässig, da eine Stadt seine Mieter nicht einfach aus Eigenbedarf kündigen kann. Es müsse sich um eine natürliche Person handeln um Eigenbedarf anzumelden.

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