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Nicht nur nach Traiskirchen, auch in allen Verteilerzentren des Bundes werden keine Einwanderer mehr aufgenommen.

29. September 2015 / 12:00 Uhr

Staat kapituliert vor Ansturm: Verteilerzentren nehmen keine Migranten mehr auf

Jetzt ist das viel zitierte Boot tatsächlich voll: Wie ein aktuelles Schreiben des „Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl“ an das Innenministerium belegt, sind die viel gelobten Verteilerquartiere des Bundes nicht mehr in der Lage, weitere Einwanderer aufzunehmen. Wörtlich heißt es in dem am Freitag ausgestellten Papier (Aktenzahl BMI-LR1840/0002-BFA-B/I/1/2015):

Aus gegebenem Anlass wird darauf aufmerksam gemacht, dass es derzeit mangels Aufnahmekapazität nicht mehr möglich ist, Asylwerber während des Zulassungsverfahrens in einem Verteilerquartier des Bundes zu versorgen.

Was das Schreiben nicht erklärt, ist, wo die tagtäglich zu tausenden ins Land strömenden Fremden schlafen, essen, trinken oder ihre Notdurft verrichten sollen. Es besagt auch nicht, wie jene Österreicher reagieren sollen, die mit einer Horde plötzlich auftauchender illegaler Einwanderer konfrontiert werden, die sich vor ihrem Haus niederlassen oder gar Einlass begehren. Vor allem im Burgenland, wo die meisten Migranten über Nickelsdorf ins Land strömen, könnten zahlreiche Gemeinden betroffen sein. „Das ist nichts anderes als die Bankrotterklärung des Innenministeriums“, reagierte der freiheitliche Bundesparteiobmann HC Strache am Montag in einer Aussendung darauf.

Info-Blatt für Einwanderer – in Deutsch

Besonders pikant findet er die finale Aussage des amtlichen Schreibens:

Um weiterhin einen geordneten Vollzug sicherzustellen, ist dem Antragsteller zur weiteren Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Vollzuges bis auf weiteres das beiliegende Informationsblatt auszuhändigen.

Darin heißt es wörtlich – und auf Deutsch:

Information für Asylwerber betreffend die Unterbringung während des Zulassungsverfahrens
¬ Sie haben einen Antrag auf internationalen Schutz vor einer Sicherheitsbehörde oder einem Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gestellt und befinden sich nun im Zulassungsverfahren, in dem Ihr Anreiseweg und die Zuständigkeit Österreichs für die inhaltliche Behandlung Ihres Antrags zu prüfen sein werden.
¬ Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass es derzeit nicht möglich ist, Ihnen einen Betreuungsplatz in einem der Verteilungsquartiere des Bundes zuzuteilen. Von einer Anordnung gemäß § 43 Abs 1 Z 2 lit a oder b BFA VG betreffend die Ermöglichung der kostenlosen Anreise in eine Betreuungseinrichtung des Bundes oder die Vorführung Ihrer Person vor die Erstaufnahmestelle wurde daher vorerst Abstand genommen.
¬ Ihr Antrag auf internationalen Schutz ist dessen ungeachtet registriert worden und wird auch weiterhin ordnungsgemäß bearbeitet werden. Die derzeitige Unmöglichkeit der Zuweisung eines Betreuungsplatzes in einem Verteilungsquartier des Bundes hat keinen Einfluss auf die Dauer und den Fortgang Ihres Asylverfahrens.
¬ Sie werden jedoch unter Hinweis auf Ihre Mitwirkungspflicht gemäß § 15 Abs 1 AsylG 2005 darum ersucht, sich für weitere Verfahrensschritte zur Verfügung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl, [OrgE], zu halten und diesem ehestmöglich Ihren Aufenthaltsort bekanntzugeben.

Amtlich angeordnetes Untertauchen

"Mit anderen Worten: ‚Schaut‘s wos bleibt’s, aber seid‘s so lieb und meldet‘s euch‘", fasste HC Strache das Merkblatt des Innenministeriums zusammen. So unterstütze die Regierung das Abtauchen von Asylwerbern und gefährde die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher. Denn mit der Nicht-Betreuung seien kriminelle Akte zur Daseinssicherung quasi amtlich angeordnet, warnte Strache.

Im Normalfall sollten die Flüchtlinge laut Konzept ins Verteilerzentrum jenes Landes kommen, in dem sie aufgegriffen wurden. Nur wenn wesentliche Gründe dagegen sprechen, etwa dass das Quartier überfüllt ist oder eine sehr große Gruppe gemeinsam aufgegriffen wird, sollte auch ein Verteilerzentrum in einem anderen Land bestimmt werden können. Von den Zentren aus sollten die Asylwerber dann in Privat-Quartiere verteilt werden.

Allerdings gibt es nur in sieben Bundesländern solche Verteilerzentren – ausgerechnet im Burgenland gibt es (neben Vorarlberg) keines, denn das Burgenland wird von Wien aus mit betreut. Wie viele Fremde dort derzeit nächtigen, weiß niemand mehr genau. Offiziell gab es zuletzt 6.600 Not-Schlafplätze in der Stadt.

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