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7. Oktober 2015 / 20:32 Uhr

Trickst Meinl-Reisinger beim Verzicht auf Nationalratsmandat?

Immer offensichtlicher werden die Tricksereien rund um den angeblichen Mandatsverzicht der NEOS-Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger. Meinl-Reisinger, Spitzenkandidatin der NEOS zu den Wiener Gemeinderatswahlen, wollte mit ihrem am 23. September in einer Nationalratssitzung öffentlichkeitswirksam verkündeten Mandatsverzicht punkten. Jetzt erweist sich dieser Wahlkampfgag allerdings als veritabler Bumerang für die pinke Wiener Spitzenkandidatin. So ist die NEOS-Abgeordnete bis zum heutigen Tag Mitglied des Nationalrats und übt diese Funktion auch aus.

Wie ein von Meinl-Reisinger an die FPÖ offiziell übergebenes Schreiben an die Bundeswahlbehörde im Innenministerium belegt, langte die Verzichtserklärung gemäß § 111 Abs. 1 Nationalratswahlordnung (NRWO) erst am 30. September 2015 in der Behörde ein. Die Wahlbehörde vermerkte das Einlangen um 16 Uhr Ortszeit. Zuvor gab es aber bereits um 12:57 Uhr eine entsprechende Aussendung des FPÖ-Politikers Gernot Darmann, der Meinl-Reisinger wegen Nichtvollzugs ihrer Mandatsrücklegung via OTS-Aussendung rügte.

Meinl-Reisinger formuliert Bedingung für Mandatsrücklegung

Damit nicht genug, hat Meinl-Reisinger die Mandatsrücklegung für den Freitag, 9. Oktober 2015 angesetzt, und das mit Ablauf dieses Datums. Gleichzeitig formuliert Meinl-Reisinger auch eine in der Nationalratswahlordnung nicht vorgesehene Bedingung in ihrem Schreiben an die Bundeswahlbehörde:

Aufgrund meines bevorstehendes Wechsels in den Wiener Gemeinderat teile ich mit, dass ich mein Mandat auf dem Bundeswahlvorschlag der wahlwerbenden Partei „NEOS – Das Neue Österreich und Liberales Forum“ gemäß § 111 Abs. 1 NRWO mit Ablauf des 9. Oktober 2015 zurücklege.

Meinl-Reisinger trickst also ein weiteres Mal und versucht sich eine Hintertür offen zu lassen. Kann sie mangels Wahlerfolgs nicht in den Gemeinderat wechseln, dann wäre der Grund der Mandatszurücklegung ja hinfällig. Und wenn Mandatare, die nach ihrer Rücklegung das Mandat nicht annehmen, dann würde nach der Nationalratswahlordnung für Meinl-Reisinger erst wieder die Möglichkeit bestehen, auf ihren alten Nationalratssitz zurückzukehren. 

Wettanbieter ändern NEOS-Wette

Konnte man vor einer Woche noch darauf wetten, ob die NEOS mehr oder weniger als 7 Prozent bei der Wiener Gemeinderatswahl erreichen, wurde diese Prozentzahl nach dem desaströsen Auftritt bei der TV-Elefantenrunde geändert. Nun ist nur mehr eine Wette möglich, ob die NEOS mehr oder weniger als 5,5 Prozent erreichen werden. Man darf gespannt sein, ob  diese Wettmöglichkeit bis zum Wahltag bestehen bleibt.

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