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Wenn es um rote Funktionäre geht, dann ist die Staatsanwaltschaft Wien offensichtlich blind und taub.

8. Oktober 2015 / 14:30 Uhr

Justiz verzichtet auf Untersuchung bei roter Taxi-Schlepperei

Wenn es um rote Funktionäre geht, dann ist die Justiz offensichtlich blind und taub. Nachdem der Fachgruppenobmann des Wiener Taxigewerbes, Gökhan Keskin (SPÖ), für den Transport illegaler Zu- und Durchwanderer unter seinen Berufskollegen geworben hatte, hagelte es eine Anzeige inklusive Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien durch Mandatare von FPÖ Pro Mittelstand. Diese wurde jetzt nach nur vier Tagen durch die Staatsanwaltschaft zurückgelegt.

Eingebracht wurde diese Anzeige zum Zwecke einer staatsanwaltschaftlichen Überprüfung, ob der Spitzenfunktionär des Sozialdemokratischen gegen § 114 Fremdenpolizeigesetz bzw. andere einschlägige Strafgesetze verstoßen hat.

Anzeige gegen Keskin nach vier Tagen zurückgelegt

In Sachen Keskin arbeitet die Staatsanwaltschaft Wien offensichtlich in Windeseile. Es galt einen roten Genossen vor weiteren Ermittlungen vor der Wien-Wahl zu schützen. Nachdem die Anzeige am 25. September, einem Freitag, eingebracht worden war, erging bereits am 29. September, also vier Tage später eine Entscheidung. Obwohl auch medial breit über die Vorgänge rund um die Schlepperei durch Taxler am und vom Grenzübergang Nickelsdorf nach Wien bzw. quer durch Österreich berichtet wurde, sah die Staatsanwaltschaft keinen Anfangsverdacht, und diesen nicht einmal im Zusammenhang mit einer Beitrags- oder Bestimmungstäterschaft, die allein schon durch den Aufruf Keskins naheliegend erscheint.

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