Fühlt sich eine Autofahrerin besser, wenn sie einen Strafzettel bekommt, auf dem nicht "Fahrzeuglenker", sondern "Fahrzeuglenkerin" steht? Die Strafe muss so oder so bezahlt werden – an die Verwaltungsbehörde oder – geht es streng nach dem Gender-Ritual – an die "Verwaltungsbehördin". Dümmer gehts wirklich nimmer. Seit 1. August muss der klassische Strafzettel, das Formual 45, tatsächlich gegendert werden. Millionen Vordrucke mussten daher wegen der Bezeichnung „Fahrzeuglenker“ eingestampft oder – wenn sie den Reißwolf überlebten – per Hand ausgebessert werden.
Pseudo-Gleichbehandlungsdummheit
„Diese Gender-Strafzettel sind das neueste Kapitel der Pseudo-Gleichbehandlungsdummheiten von Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek. Hier wird ein enormer Verwaltungsaufwand für die Katz‘ betrieben. Keine Frau wird sich besser fühlen, weil sie einen Strafzettel bekommt, der gendergerecht formuliert ist“, zeigt sich auch FPÖ-Frauensprecherin Carmen Schimanek genervt. Dass diese Maßnahme im Frauenministerium auch noch bejubelt werde, ist für die freiheitliche Nationalratsabgeordnete absolut nicht nachvollziehbar. "Was diese Regierung aufführt, ist keine Politik mehr, sondern reines Kabarett! Wenn es nicht so traurig wäre, müsste man darüber lachen", meint Schimanek.
Ob ungegenderte Strafzettel nicht bezahlt werden müssen, wenn sich die betroffene Dame diskriminiert fühlt, wurde bisher noch nicht in Erfahrung gebracht.
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