Der Standard beschäftige sich vor kurzem mit dem Thema Asyl und studieren. Unter anderem wurde erklärt, dass Personen, deren Asylantrag angenommen wird, österreichischen Staatsbürgern prinzipiell auch studienrechtlich gleichgestellt sind.
Außerdem heißt es im Standard:
Wenn sie kein Maturazeugnis haben, müssen sie ein gleichwertiges Zeugnis und Deutschkenntnisse vorweisen. Asylwerber dürfen prinzipiell auch studieren, müssen aber zusätzliche Voraussetzungen erfüllen. So müssen sie den Nachweis erbringen, dass sie einen Studienplatz im Herkunftsland für das gewünschte Fach hätten. Diese Vorgaben sind für die meisten der neu Angekommenen nicht erfüllbar, weil nötige Dokumente fehlen.
ÖH will 0 Euro ÖH Beitrag für Asylanten
Die Österreichische Hochschülerschaft macht diesbezüglich mit einer skurrilen Forderung auf sich aufmerksam. Auf Facebook verlautbarte die Studentenvertretung, dass sie den ÖH Beitrag, den aktuell jeder Student verpflichtend bezahlen muss, für „Flüchtlinge“ aussetzen will. Auf massive Gegenwehr stößt diese Forderung im Sozialen Netzwerk Facebook. Viele der Studenten sehen nicht ein, wieso sie kaum von der ÖH unterstützt werden und dann auch noch andere Studenten 0 Euro ÖH Beitrag bezahlen müssen.
Verstößt ÖH Forderung gegen EU Gesetz?
Die Frage ist, ob die Forderung der ÖH nicht gegen Art. 18 Abs. 1 des AEUV verstößt. Dieses EU Gesetz besagt:
Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.
Kritik hagelt es auch vom RFS-Bundesobmann Felix Mayrbäurl: „Der Ring Freiheitlicher Studenten fordert seit Jahren, den ÖH-Zwangsbeitrag abzuschaffen. Wenn die ÖH nun die Beiträge für Asylwerber erlässt, fordern wir das gleiche Recht für alle Studenten".
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